(Artikel vom 26.11.2024) Die Shincheonji-Kirche Jesu hat eine Großdemonstration vor dem Amtssitz der Provinz Gyeonggi abgehalten, um gegen die aus ihrer Sicht einseitige religiöse Unterdrückung und Verletzung der Religionsfreiheit durch lokale Behörden zu protestieren. Sie fordern eine Entschuldigung und Entschädigung für die kurzfristige Absage einer geplanten internationalen Veranstaltung, die sie als Verstoß gegen die Verfassung ansehen.
Die Shincheonji-Kirche Jesu hielt vor dem Amtssitz der Provinzregierung Gyeonggi eine Versammlung mit Zehntausenden von Teilnehmern ab, um gegen eine einseitige, religiös unterdrückende Handlung zu protestieren. Sie richtete ihren scharfen Protest gegen die Provinz Gyeonggi und die Tourismusbehörde der Provinz, die gegen Artikel 20 der Verfassung verstoßen haben soll, der die Religionsfreiheit und die Trennung von Religion und Politik garantiert.
"Die Verfassung der Republik Korea besagt, dass alle Bürger in einem demokratischen Staat gleiche Rechte besitzen und die Freiheit haben, ihre Religion auszuüben. Doch momentan scheint diese Verfassung nicht auf alle Bürger gleichermaßen angewendet zu werden, sondern nur selektiv", erklärte Lee Ki-Won, der Generalsekretär der Shincheonji-Kirche Jesu, während der Demonstration vor der Provinzregierung in Suwon, Gyeonggi-do, am Mittag des 15. November.
Die Veranstaltung wurde abgehalten, um für die Wahrung der in der Verfassung verankerten Religionsfreiheit zu plädieren und gegen die einseitige Unterdrückung der Religion zu protestieren.
Am 30. Oktober hatte die Kirche eine Veranstaltung mit religiösen Führern und einer feierlichen Abschlusszeremonie mit über 110.000 Absolventen im Imjingak Peace Park in Paju geplant. Alle rechtlichen und administrativen Verfahren zur Anmietung der Veranstaltungsstätte waren ordnungsgemäß durchgeführt und die Genehmigung erteilt worden. Doch am Morgen des 29. Oktobers, einen Tag vor der Veranstaltung, wurde die Genehmigung durch die Tourismusbehörde der Provinz Gyeonggi plötzlich unter dem Vorwand von Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Nordkorea widerrufen.
Die Shincheonji-Kirche Jesu verurteilte dies scharf und erklärte in einer Stellungnahme, dass die kurzfristige Absage einer einseitigen religiösen Verfolgung gleichkäme und einen Verstoß gegen Artikel 20 der Verfassung darstelle. Sie kritisierte, dass die Politik hier in die Religionsausübung eingreife und dadurch das Volk spalte.
In ihrer Rede während der Kundgebung warf die Kirche den Behörden vor, dem Druck von Gegnern, insbesondere der Föderation der christlichen Kirchen der Hauptstadtregion, nachgegeben und somit eine religiös motivierte Diskriminierung begangen zu haben. Lee Ki-Won betonte, dass die Sicherheitsbedenken lediglich ein Vorwand gewesen seien, und dass keine ernsthaften Bemühungen unternommen worden seien, um einen Dialog mit der Kirche zu führen oder einen Kompromiss zu finden. Stattdessen habe man ohne Erklärung oder Entschuldigung die Veranstaltung abgesagt.
Er schilderte weiter, dass die Kirche bereits Wochen vor der Veranstaltung mehrfach bei den zuständigen Behörden nachgefragt habe, ob die Veranstaltung trotz der angespannten Lage mit Nordkorea wie geplant stattfinden könne. Jedes Mal habe man versichert, dass es keine Pläne gebe, die Veranstaltung abzusagen. Dennoch sei die Absage erst am Tag der Veranstaltung erfolgt, was Lee als völlig unangemessene und unprofessionelle Handlung einer Behörde bezeichnete, die für eine Region mit 13 Millionen Einwohnern verantwortlich ist.
Besonders schwerwiegend sei, dass diese Maßnahmen einen klaren Verfassungsverstoß darstellten, sagte Lee weiter. Artikel 20 der Verfassung garantiere allen Bürgern die Religionsfreiheit und untersage eine staatlich privilegierte Religion sowie eine Vermischung von Religion und Politik. Die Behörden der Provinz Gyeonggi hätten jedoch in Zusammenarbeit mit christlichen Organisationen bewusst gegen diese Grundsätze verstoßen und eine einseitige religiöse Unterdrückung gegen Shincheonji verübt. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern eine eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.
Zahlreiche Mitglieder von Shincheonji haben ihre Empörung über diese Ungerechtigkeit nicht länger zurückhalten können und seien auf die Straße gegangen, um gegen die Missachtung ihrer Rechte zu protestieren. "Warum werden die Beschwerden der protestantischen Kirchen erhört, während man die Bitten der Mitglieder der Shincheonji Kirche ignoriert?" fragte Lee und betonte, dass auch die Gläubigen seiner Kirche vollwertige Bürger der Republik Korea seien, die Steuern zahlen und ihre Pflichten gegenüber dem Staat erfüllen.
Die Versammlungsteilnehmer skandierten Parolen wie "Stoppt die einseitige Verwaltung und die religiöse Unterdrückung! Trennt Politik und Religion! Die Provinz Gyeonggi und die Tourismusbehörde müssen sich entschuldigen und Schadensersatz leisten!"
Yoo Jae-Wook, Leiter des Petrus-Stammes der Shincheonji-Kirche Jesu, verlas eine Stellungnahme, in der er betonte, dass die geplante Veranstaltung eine internationale Veranstaltung von großem Ausmaß gewesen sei, an der zehntausende Teilnehmer aus dem In- und Ausland beteiligt gewesen waren. Der finanzielle und immaterielle Schaden, der durch die Absage verursacht wurde, sei enorm.
Abschließend erklärte die Kirche, dass sie weiterhin gegen die religiöse Diskriminierung vorgehen und ihre Forderungen notfalls durch eine Serie von Protesten vor der Provinzregierung Gyeonggi und der Tourismusbehörde durchsetzen werde.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Shincheonji Kirche Jesu, Gemeinde Zentraldeutschland des Andreas Stammes
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