
Der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III ist ein geschlossener Publikums-AIF und befindet sich seit dem 30.07.2026 in der Liquidation. Das ursprünglich geplante Bauprojekt in Sommerville bei Boston (USA) wurde gestoppt, das Darlehen ist zwar getilgt, doch die Höhe der Rückzahlung an die Anleger ist völlig ungewiss. Die gleichzeitigen BaFin-Maßnahmen gegen die Deutsche Finance Group und die fehlenden Jahresabschlüsse verstärken die Unsicherheit
Anders als beim DF Deutsche Finance Investment Fund 17, für den ein Insolvenzantrag gestellt wird, ist der DF Fund 20 aktuell nicht insolvent. Gleichwohl müssen sich Anleger auf einen voraussichtlichen Teilverlust einstellen und sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt prüfen lassen. Nach einem aktuellen Schreiben der Fondsgeschäftsführung steht fest, dass die ursprüngliche Renditeprognose deutlich verfehlt wird. Zugleich wird mitgeteilt, dass versucht werde, den Verlust der Anlegerinnen und Anleger möglichst zu begrenzen. Brisant ist zudem, dass das Objekt Teil desselben Life-Science-Projektes ist wie der geschlossene Immobilienfonds DF Deutsche Finance Fund 17, für den ein vorläufiger Insolvenzantrag gestellt wurde. In dieser Situation stellen sich für betroffene Anleger viele Fragen zu Haftungsrisiken, Verlusten und Handlungsmöglichkeiten.
Was bedeutet die Liquidation des DF Deutsche Finance Fund 20 konkret?
Befindet sich ein geschlossener Immobilienfonds in der Liquidation, bedeutet dies, dass die Gesellschaft nicht mehr „werbend“ tätig ist, sondern nur noch abgewickelt wird. Vereinfacht gesagt: Die Fondsgesellschaft verkauft ihre Vermögensgegenstände, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt einen etwaigen Restbetrag an die Gesellschafter. Ein Auflösungs- oder Liquidationsbeschluss ist rechtlich gesehen etwas anderes als die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Liquidation heißt zunächst nur geordnete Abwicklung, nicht zwingend, dass der Fonds zahlungsunfähig ist. Allerdings zeigt die Mitteilung, dass die Prognosen nicht erreicht werden, dass das wirtschaftliche Ergebnis für Anleger voraussichtlich deutlich schlechter ausfallen wird als ursprünglich geplant.
DF Deutsche Finance Fund 17 und dem Life-Science-Projekt
Der DF Deutsche Finance Fund 20 investiert in ein Life-Science-Projekt, an dem auch der DF Deutsche Finance Fund 17 beteiligt ist.
Gemäß § 21 InsO hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Beschluss vom 2. September 2026, 14:10 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens, angeordnet.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II – GmbH & Co. geschlossene InvKG markiert einen Wendepunkt für alle Anleger. Je früher Ihre individuelle Situation juristisch geprüft wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Ihre Position sichern. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung an diesem oder einem anderen geschlossenen Fonds haben, können Sie sich gerne an KSR Rechtsanwaltskanzlei, RA/FA für Bank und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein wenden.
Haftungsrisiken der Anleger: Drohen Nachschusspflichten oder Rückforderungen?
Viele Anleger fragen sich, ob sie im Zuge der Liquidation des DF Deutsche Finance Fund 20 mit weiteren Zahlungen rechnen müssen. Maßgeblich ist zunächst die Rechtsform der Fondsgesellschaft und der konkrete Gesellschaftsvertrag. Ob eine persönliche Nachschusspflicht über die Einlage hinaus besteht, hängt vom Gesellschaftsvertrag ab; solche Klauseln sind bei Immobilienfonds zwar möglich, müssen aber klar vereinbart sein. Hier ist eine genaue Vertragsprüfung notwendig, bevor Zahlungen kommentarlos erbracht oder verweigert werden.
Ihre Rechte bei Falschberatung und fehlerhaften Prospekten
Viele Anleger fragen sich, ob sie im Zuge der Liquidation des DF Deutsche Finance Fund 20 mit weiteren Zahlungen rechnen müssen. Hier ist eine genaue Vertragsprüfung notwendig, bevor Zahlungen kommentarlos erbracht oder verweigert werden.
Viele Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wurden über Banken, freie Vermittler oder Strukturvertriebe vermittelt. Als Anleger durften Sie erwarten, über wesentliche Risiken, die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung, mögliche Nachschusspflichten und Haftungsrisiken verständlich aufgeklärt zu werden. Ein Verkaufs- oder Emissionsprospekt muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein zutreffendes und vollständiges Bild von der Anlage vermitteln. Dabei ist das Gesamtbild maßgeblich, das der Prospekt bei sorgfältiger Lektüre vermittelt. Werden Risiken verharmlost, wirtschaftliche Annahmen geschönt oder die tatsächliche Haftungsreihenfolge von Fondsgrundstück und Gesellschaftern missverständlich dargestellt, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Ebenso, wenn Berater Sie nicht auf typische Probleme geschlossener Fonds hinwiesen, etwa die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung oder die fehlende Eignung zur sicheren Altersvorsorge. Welche Ansprüche konkret bestehen, hängt von den jeweiligen Beratungsunterlagen, Gesprächen und Prospekten ab, die im Einzelfall ausgewertet werden müssen.
Fazit: Risiken begrenzen, Ansprüche prüfen lassen
Die Liquidation des DF Deutsche Finance Fund 20 „Club Deal Boston III“ und die parallelen Schwierigkeiten des mit demselben Projekt verbundenen DF Deutsche Finance Fund 17 sind für Anleger belastend. Sie müssen möglicherweise einerseits mit einem deutlichen Verlust rechnen, andererseits stehen oftmals komplexe Fragen zur Haftung, zu möglichen Rückforderungen und zu Schadensersatzansprüchen im Raum. Wer seine Unterlagen strukturiert auswertet und die gesellschafts- sowie kapitalmarktrechtlichen Grundlagen kennt, kann Fehlentscheidungen vermeiden und seine Position gezielt wahren.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre konkrete Beteiligung rechtlich zu bewerten, Forderungen und Schreiben der Fondsgeschäftsführung oder von Gläubigern zu prüfen und sinnvolle weitere Schritte zu planen. Wenn Sie betroffen sind und Klarheit über Ihre Situation wünschen, können Sie uns Ihre Unterlagen für die rechtliche Prüfung zukommen lassen.
Rechtsanwaltskanzlei KSR vertritt bereits Mandanten der DF Deutsche Finance Fonds und bietet rechtliche Beratung und individuelle rechtliche Prüfung ihres Anliegens und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren.
Kapitalanlagen im Bereich geschlossener Fonds, alternativer Investmentfonds und Vermögensanlagen bieten Chancen, gehen aber regelmäßig mit erheblichen Risiken einher. Medienberichte über Probleme einzelner Produkte oder Anbieter – wie jüngst aus dem Raum München zu DEUTSCHE FINANCE‑Anlagen – sollten Anstoß sein, die eigene Beteiligung kritisch zu hinterfragen. Wer das Gefühl hat, seine Anlage sei ihm als deutlich sicherer dargestellt worden, als sie tatsächlich ist, oder wer mit der Entwicklung unzufrieden ist, sollte seine Ansprüche rechtlich prüfen lassen.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst strategische Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
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Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund.
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05. Oktober 2026 | ID: 36039 | Artikel löschen
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