Zeiterfassungspflicht und Vertrauensarbeitszeit?

Politik, Recht, Gesellschaft | TimePunch KG
Zeiterfassungspflicht und Vertrauensarbeitszeit?Um die Frage, ob Zeiterfassung auch bei einer Vertrauensarbeitszeit Pflicht ist, wird heftig gestritten. Denn selbst nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 gibt es bisher noch keine gesetzliche Regelung dazu.

Anfang März sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu, dass eine Gesetzesvorlage dazu noch im Frühjahr 2023 vorgelegt werden soll. Diese sollte folgende Kernpunkte enthalten.

- Vertrauensarbeitszeit sollte weiterhin möglich sein
- Es solle ein praxistauglicher Vorschlag zur Arbeitszeiterfassung erarbeitet werden
- Viel Spielraum für Unternehmen

Vertrauensarbeitszeit und praxistaugliche Zeiterfassung, wie geht das?

Bisher bedeutete Vertrauensarbeitszeit, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeit selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können, ohne dass die Arbeitszeit im Detail erfasst wird. Den zweiten Teil dieser Aussage dürften Arbeitnehmer*innen wie Arbeitgeber*innen zukünftig wohl streichen können. Denn klar ist auch, Vertrauensarbeitszeit darf nicht den Schutz der Arbeitnehmer*innen aushebeln.

Dabei spielt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine entscheidende Rolle und ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, denn es regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer*innen und legt fest, welche Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen eingehalten werden müssen.

Diese Regelungen gelten selbstverständlich auch für die Vertrauensarbeitszeit. Aber wie geht das mit einer Zeiterfassung zusammen?

Die Chance dafür liegt in der Umgestaltung des Arbeitsvertrags. Im Arbeitsvertrag sollten keine festen Sollstunden hinterlegt sein. Die Zeiterfassung TimePunch unterstützt dies mit einem dynamischen Arbeitszeitmodell, bei dem die Arbeitszeit der Sollzeit entspricht.

Gleitzeitmodelle werden für diese Art der Zeiterfassung nicht mehr benötigt, denn Überstunden können dann nicht mehr anfallen. Die Vergütung erfolgt bei diesen Mitarbeitenden als Festgehalt, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit. Trotzdem werden die Arbeitszeiten erfasst und damit sichergestellt, dass sich die Arbeitnehmer*innen auch bei Vertrauensarbeitszeit an die geltenden Pausenregelungen und Höchstarbeitszeiten halten.

Damit bietet TimePunch eine praxistaugliche Möglichkeit zur Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, die Arbeitnehmer*innen wie Arbeitgeber*innen viele Freiräume lässt.

17. März 2023 | ID: 2339 | Artikel löschen
TimePunch KG

TimePunch KG
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
Deutschland
+49 (6206) 70409-10

https://beratung.timepunch.de/

TimePunch ist einer der führenden Anbieter für Zeiterfassungs-Systeme und von trusted.de als beste Zeiterfassung für Enterprises 2023 gekürt.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Politik, Recht, Gesellschaft"

18.02.2025
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024 Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024
10.10.2023
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ohne Kontoauszug kein Steuerabzug Ohne Kontoauszug kein Steuerabzug
14.07.2023
ARAG SE
Bei der Wahrheit bleiben Bei der Wahrheit bleiben
23.11.2023
ARAG SE
Wie viel Notwehr ist erlaubt? Wie viel Notwehr ist erlaubt?
03.05.2023
WEKA Media GmbH & Co. KG
Neuerscheinung: Fachbuch "Faire Vergabe" von WEKA Media Neuerscheinung: Fachbuch "Faire Vergabe" von WEKA Media
03.02.2025
Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik Menschenlesen in der Politik
08.04.2023
PATRICK SENGHAUS Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei | Mannheim Düsseldorf
Arbeitsunfall - Das empfiehlt Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Mannheim Arbeitsunfall - Das empfiehlt Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Mannheim
11.06.2023
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Hofgeismar eG
Christoph Beutekamp: Der Petritreff der Gewobag Hofgeismar eG Christoph Beutekamp: Der Petritreff der Gewobag Hofgeismar eG