(Artikel vom 13.02.2023) Krisenzeiten sind oft auch Zeiten für Unternehmenskäufe. Die Übernahme eines kriselnden Unternehmens kann für den Käufer im Wege eines Asset Deals vorteilhafter sein als ein Share Deal.
Erst die Corona-Krise, nun der Ukraine-Krieg und steigende Energie-Preise - die jüngsten Krisen haben viele Unternehmen wirtschaftlich in die Enge getrieben. Die Bereitschaft den Betrieb oder auch das Familienunternehmen zu verkaufen, steigt in solchen Zeiten. Krisenzeiten sind daher auch oft Zeiten für Unternehmenstransaktionen. M&A (Mergers & Acquisitions) gehört zu den Schwerpunkten der Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die Käufern und Verkäufern erfahrene Anwälte im Bereich M&A zur Seite stellt.
Sind die Unternehmen aufgrund von Krisen oder anderen Problemen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, schlägt oft die Stunde der Käufer, die auf eine Unternehmensübernahme zu günstigen Konditionen hoffen. Dabei sollten Käufer bedenken, ob gerade bei angeschlagenen Unternehmen ein Asset Deal nicht vorteilhafter ist als ein Share Deal.
Beim Share Deal übernimmt der Käufer das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch die bestehenden Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten. Es werden die Gesellschaftsanteile bzw. die Geschäftsanteile oder Aktien übernommen. Um das Unternehmen wieder auf wirtschaftlich gesunden Beine zu stellen, können auf den Käufer weitere Kosten oder Investitionen zukommen. Ein Share Deal bietet sich daher in der Regel bei Unternehmen an, die auf einer soliden wirtschaftlichen Basis stehen.
Der Asset Deal kann sich bei wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen als die bessere Option erweisen. Beim Asset Deal werden die Wirtschaftsgüter des Unternehmens wie Grundstücke, Immobilien, Anlagen, Maschinen, Rechte etc. einzeln übernommen. Das ist zwar mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, der sich für den Käufer aber rechnen kann. Denn er entscheidet, welche Teile des Übernehmens er übernimmt und reduziert damit auch erheblich sein Risiko. Von der Gesellschaft bleibt nur noch die leere Hülle übrig. Soll die Firma jedoch fortgeführt werden, kann der Käufer auch für Verbindlichkeiten des früheren Eigentümers und Steuerschulden der Gesellschaft haften.
Um das Risiko einer Unternehmenstransaktion abschätzen zu können, ist eine umfassende Due Diligence-Prüfung unerlässlich.
Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Rechtsanwälte die Mandantschaft bei M&A Transaktionen.
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