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ARAG Recht schnell...+++ DFL muss für Polizeikosten zahlen +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden kann. So sollen die Mehrkosten für solche kostenintensiven Einsätze nicht mehr durch die Gesamtheit der Steuerzahler, sondern die Nutznießer geschultert werden, so das Argument der Bundesverfassungsrichter. Der zugrunde liegende Fall war ein Bundesliga-Derby aus 2015 zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV, bei dem das Land Bremen dem DFL 425.000 Euro für einen Polizeieinsatz in Rechnung stellte, sich die DFL allerdings weigerte, diese zu begleichen (Az.: 1 BvR 548/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG.

+++ Umweg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall +++
Geschieht auf dem Weg zur Arbeit bei einem Umweg zur Tankstelle ein Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert sich laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg auch dann nichts, wenn man erst bei Fahrtantritt feststellt, dass der Bruder den Tank fast leer gefahren und man keine andere Wahl hat (Az.: L 10 U 3706/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg.

+++ Alkoholische Erfrischung bei Flugverspätung +++
Kommt eine Airline bei einer größeren Flugverspätung oder Annullierung ihrer Verpflichtung zur Verpflegung nicht nach, muss sie Passagieren Aufwendungen unter anderem für "Erfrischungen" erstatten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, wonach auch alkoholische Getränke dazugehören können (Az.: 22 S 175/24).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

22. Januar 2025 | ID: 22047 | Artikel löschen
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ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
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