(Artikel vom 29.10.2024) Essen - Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht. "Der Hintergrund dafür ist, dass eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung ist, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet", erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.
Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland).
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert unter anderem über folgende Punkte:
- Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (unter anderem Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie zum Beispiel PDF-Dateien),
- anerkannte E-Rechnungs-Formate,
- stufenweise Einführung der E-Rechnung,
- wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
- Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
- Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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