(Artikel vom 27.09.2023) Hamburg, 27.09.2023. Die Einführung der Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 sollte eigentlich der finanziellen Absicherung von Menschen dienen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Unterstützung im Alltag benötigen.
Bedauerlicherweise stellte sich sehr schnell heraus, dass die Gutachterdienste der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen, allzu häufig die Begutachtungsrichtlinien im Sinne der Pflegekassen auslegen. Das Ergebnis kennen wir: Die Pflegestufen (seit 2017: Pflegegrade) wurden gar nicht oder zu niedrig eingestuft.
Die ehrenamtliche Tätigkeit der heutigen unabhängigen Sachverständigen des BWPN war unter dem Namen Vital & Aktiv Pflegeberatung, die es heute noch gibt, geboren.
Bis heute keine Fördermittel, keine Aufträge der Kassenverbände, keine Mitgliedsbeiträge und keine finanziellen Hilfen aus Steuermitteln zur Finanzierung der Unabhängigkeit. Auf der anderen Seite stehen monatlich durchschnittlich 45.000 informierte, beratene und unterstützte Familien, 98 % zufriedene Menschen und mehr als insgesamt 46.000 erfolgreiche Verfahren.
Die unabhängigen Sachverständigen sind in einem so hohen Maße und deutlich über dem Wert jeglicher Statistik erfolgreich, weil sie jeden einzelnen Fall individuell, mit hohem zeitlichem Einsatz und mit ausschließlich pflegefachlichen Sachverstand bewerten, bearbeiten und nachfolgend die erfolgreichen Gegengutachten ausarbeiten.
Eine Rechtsberatung ist in diesem Zusammenhang zwar nicht zweckdienlich, da es immer gegen die Gutachten und weniger gegen die Bescheide geht, wird aber auch in keinem der Fälle angeboten.
Seit 1998, nur drei Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und entstanden aus einem Ehrenamt, bieten die unabhängigen Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen, als Kernkompetenz, mit fachlich fundierten Gegengutachten im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren.
Die Erreichung gerechtfertigter (hoher) Pflegegrade gelingt, auch nach inzwischen über 46.000 erfolgreichen Verfahren, mit einer mehr als 90-prozentigen Erfolgsquote.
Das alles erfolgt UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden!
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