(Artikel vom 08.06.2023) Die Selbstanzeige ermöglicht es Steuersündern nach wie vor, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Das deutsche Steuerrecht kennt die Besonderheit der strafbefreienden Selbstanzeige. Mit dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber Steuersündern den Weg für eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit geebnet. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt im Steuerrecht hat und auch bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige berät.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann nur dann gestellt werden, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist oder der Steuerpflichtige noch nicht mit der Entdeckung seiner Tat rechnen musste. Außerdem muss die Selbstanzeige auch vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten.
In der Selbstanzeige müsse alle gesetzlich erforderlichen steuerrelevanten Angaben nachgeholt bzw. berichtigt oder ergänzt werden. Zudem darf kein sog. Sperrgrund für eine Selbstanzeige vorliegen. Ein Sperrgrund liegt u.a. dann vor, wenn die Steuerbehörden die Tat bereits entdeckt haben oder der Steuersünder mit einer Entdeckung rechnen muss. Ob dies schon der Fall ist, wenn der Name des Steuersünders auf einer Steuer-CD auftauchen könnte, steuerliche Außenprüfungen angeordnet sind oder steuerliche Ermittlungen bei einem Geschäftspartner durchgeführt werden, ist rechtlich umstritten und muss im Einzelfall geprüft werden. Besser ist es daher, eine Selbstanzeige möglichst frühzeitig zu stellen, auch wenn noch nicht die akute Gefahr besteht, dass die Steuerhinterziehung entdeckt werden könnte.
Die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige sind hoch und schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen können. Daher sollten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte bei einer Selbstanzeige hinzugezogen werden. Sie wissen welche Angaben erforderlich sich, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt und können diskret bei der Erstellung behilflich sein.
Die Selbstanzeige ist nach wie vor der beste Weg, sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Im Falle einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder auch Haftstrafen.
Im Steuerrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte zur Selbstanzeige.
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