
Der Ausfall der zum 30. Juni 2026 fälligen Zinszahlung durch die 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH ist ein bislang ernstzunehmendes Warnsignal gewesen.
Am 21. Juli 2026 hat die 123 Invest Gruppe Insolvenz angemeldet.
In vielen Fällen besteht ein Bündel von Handlungsmöglichkeiten – vom Zins- und Rückzahlungsanspruch über außerordentliche Kündigungsrechte (sofern diese Zahlungen mehr als 30 Tage ausbleiben), außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche bis hin zu Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüchen gegen verschiedene Beteiligte.
Ausserdem gibt es in Deutschland für Schuldverschreibungen keine Einlagensicherung. Wenn der Emittent zahlungsunfähig wird, können Sie Ihr investirtes Geld verlieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei KSR vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten gegen die 123 Invest Gruppe und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.
Unabhängig von der jetzt ausgebliebenen Zinszahlung kann geprüft werden, ob bereits bei Zeichnung der Kapitalanlage Fehler passiert sind, die Ihnen heute Schadensersatzansprüche eröffnen.
Ein klassischer Ansatzpunkt sind Beratungsfehler: Wurden Ihnen Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, nicht klar und verständlich erklärt, kann ein Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage gegen den Anlageberater bestehen.
Daneben kommen Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn der Emissions- oder Beteiligungsprospekt unrichtige oder unvollständige Angaben zur wirtschaftlichen Situation, zu Risiken oder zur Mittelverwendung enthält.
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Neben den vertraglichen Regelungen sind die gesetzlichen Verjährungsfristen entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kommt es zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH oder verbundener Gesellschaften, müssen Gläubiger ihre Forderungen innerhalb der vom Insolvenzgericht gesetzten Frist zur Tabelle anmelden. Wer diese Fristen versäumt, riskiert, bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht oder nur nachgelagert berücksichtigt zu werden.
Die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Verluste zu minimieren. Da die Insolvenzquote meist nur einen Bruchteil der Verluste deckt, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche, die zusätzlich oder alternativ zur Forderungsanmeldung geltend gemacht werden können.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nehmen wir für unsere Mandanten die ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollten Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, setzen wir die Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durch.
Es ist wichtig, eiligst zu handeln, da Schadensersatzansprüche verjähren können.
Wenn Sie Anleger der 123 Invest Gruppe sind und Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, können Sie sich jederzeit für eine persönliche Beratung an uns wenden.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund.
Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
- Zeichnungsschein, vollständige Vertrags- und Beratungsunterlagen
- Konto- und Depotauszüge
- etwaige Korrespondenz mit der 123 Invest Gruppe
- Zahlungsnachweise oder ausgebliebene Zinszahlungen
- Prospekte, Nachträge
Zur Kontaktaufnahme (https://ksr-law.de/kontakt/)
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10E-Mail: info@ksr-law.de
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts an, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren durchzusetzen.
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06. August 2026 | ID: 34909 | Artikel löschen
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