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ARAG Recht schnell...+++ Auch Jungpflanze ist Cannabis +++
Auch vermeintlich harmlose "Stecklinge" - also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand - gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbliche Vertrieb eingetopfter Cannabisjungpflanzen gegen das Konsumcannabisgesetz (Paragraf 2 Absatz 1, KCanG) verstoße und sofort unterbunden werden dürfe (Az.: 1 L 1371/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Köln (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/21_18112025/index.php).

+++ Sorgerecht per E-Mail +++
Wenn ein Elternteil nach der Trennung ins Ausland zieht, bedeutet dies nicht automatisch, dass sein Sorgerecht ruht. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in den Zeiten digitaler Kommunikation eine Mailadresse zur Ausübung des Sorgerechts ausreichen kann (Az.: 20 WF 49/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001626105).

+++ Skitour kein Arbeitsunfall +++
Ein Geschäftsführer war als einziger Mitarbeiter seiner Firma von einem anderen Unternehmen zu vier Tagen in Österreich eingeladen worden. Das Programm mit dem Namen "Skitour 2023" sah "ein paar erholsame Tage" vor. Die an drei Vormittagen vorgesehenen Fachvorträge fielen allesamt aus. Alle Teilnehmer gestalteten daraufhin auch ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig. Der Geschäftsführer schloss sich einer Skigruppe an, wobei es während einer Abfahrt zum Unfall kam, bei dem er sich eine Beinfraktur zuzog. Die Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall scheiterte. Laut ARAG Experten sah das Sozialgericht Hannover zum Unfallzeitpunkt keine Erfüllung einer arbeitsbezogenen Pflicht (Az.: S 22U203/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Hannover (https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/presse/presseinformationen/skiausflug-war-keine-dienstreise-sozialgericht-lehnt-anerkennung-als-arbeitsunfall-ab-246678.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

10. Dezember 2025 | ID: 29523 | Artikel löschen
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