(Artikel vom 19.01.2024) 1. Kleinere, aber bedeutsame Änderungen
Mit dem Jahreswechsel 2023/2024 treten in Österreich zahlreiche steuerrechtliche Neuerungen in Kraft. Diese betreffen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige als auch Unternehmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen im Überblick dargestellt.
2. Einkommensteuer
Die Steuerreform 2022 wird, insofern sie auf eine sukzessive Senkung der progressiven Einkommensteuersätze abzielt, mit 2024 final umgesetzt, indem der bisherige Grenzsteuersatz vvon 41 % auf 40 % gesenkt wird.
3. Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird von 24 % auf 23 % gesenkt. Dies ist eine weitere Maßnahme der Ökosozialen Steuerreform, die Unternehmen entlastet, und die im Jahr 2023 in einem ersten Schritt eine Senkung der KöSt von 25 % auf 24 % mit sich brachte.
Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes führt zu einer Steuerentlastung für Unternehmen. Bei einem Gewinn von EUR 100.000 pro Jahr beträgt die Steuerentlastung EUR 7.000. Bei Kapitalgesellschaften errechnet sich aufgrund der neuen Steuersätze im Fall einer Gewinnausschüttung unter Berücksichtigung der Körperschaftsteuer von 23 % und der Kapitalertragsteuer von 27,5 % eine gesamthafte Steuerbelastung von rund 44,18 %.
4. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerpflicht für E-Commerce-Händlerinnen und -Händler wird ausgeweitet. Ab 2024 gilt die Umsatzsteuerpflicht für E-Commerce-Händlerinnen und -Händler bereits ab einem Jahresumsatz von EUR 10.000 (bisher EUR 35.000). Auch Händlerinnen und Händler mit einem verhältnismäßig geringen Umsatz unterfallen daher künftig der Umsatzstezerpflicht, wodurch eine Angleichung an die umsatzsteuerliche Behandlung von lokalen Händlern und Händlerinnen erfolgt.
5. Geringfügigkeitsgrenze
Gerade für studentische Mitarbeiter bedeutsam ist, dass die Geringfügigkeitsgrenze auf EUR 518,44 brutto pro Monat angehoben wird.
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei.
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