Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei

Politik, Recht, Gesellschaft | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Am Schneeschieben führt kein Weg vorbeiTipps für den Alltag

- Wann ist der Griff zu Schaufel und Besen nötig
- Wie oft muss geräumt werden
- Welche Streumittel sind richtig

Coburg, den 17.01.2024

"Endlich Schnee", freuen sich die einen. "Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln", murren die anderen. Richtig ist: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklärt die HUK-COBURG.

Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen.

Räum- und Streupflicht
Wann und wie oft Schneeschieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von Städten und Gemeinden schlau machen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lässt sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.

Die Häufigkeit des Räumens hängt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen außergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn Räumen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört.

Auch müssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite geräumt werden. In der Regel genügt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei Fußgänger müssen auf dem geräumten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer Glätte zugelassen.

Allerdings kann niemand im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben.

17. Januar 2024 | ID: 11689
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz -
96444 Coburg
Deutschland
09561-96-22609

http://www.huk.de

Mit rund 13 Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2022 von 8,5 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 13,7 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2022 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Politik, Recht, Gesellschaft"

17.06.2024
MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB
Unternehmensnachfolge: "Fangen Sie morgen mit dem Nachdenken an" Unternehmensnachfolge: "Fangen Sie morgen mit dem Nachdenken an"
10.06.2024
Axon Ivy AG
OWL-IT setzt auf Axon Ivy OWL-IT setzt auf Axon Ivy
03.03.2025
SCHÄFER Werke GmbH & Co. KG
Gemeinsam stark für die Region Gemeinsam stark für die Region
11.03.2024
Rechtsanwalt Mario Dujmovic
Schweigerecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren Schweigerecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
26.01.2023
Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin: Die Ansprechpartnerin für Sicherheitsrecht und Strafrecht Esther Omlin: Die Ansprechpartnerin für Sicherheitsrecht und Strafrecht
10.01.2024
MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB
GDL verteidigt sich erfolgreich gegen Deutsche Bahn mit MOOG GDL verteidigt sich erfolgreich gegen Deutsche Bahn mit MOOG
26.02.2025
A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH
UNERHÖRT!  Ballermann Radio auf Wahlplakaten UNERHÖRT! Ballermann Radio auf Wahlplakaten
17.11.2023
Immerce Consulting GmbH
Whistleblower-Schutz Whistleblower-Schutz