Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023Essen - Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass zum 01.07.2023 der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben wurde. Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte pro Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag für

Gesamtbeitrag
-Kinderlose 4,00%
-Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft 3,40%
-Eltern mit 2 Kindern 3,15%
-Eltern mit 3 Kindern 2,90%
-Eltern mit 4 Kindern 2,65%
-Eltern mit 5 u. mehr Kindern 2,40%

Arbeitnehmer
-Kinderlose 2,30%
-Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft 1,70%
-Eltern mit 2 Kindern 1,45%
-Eltern mit 3 Kindern 1,20%
-Eltern mit 4 Kindern 0,95%
-Eltern mit 5 u. mehr Kindern 0,70%

Arbeitgeber
-Kinderlose 1,70%
-Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft 1,70%
-Eltern mit 2 Kindern 1,70%
-Eltern mit 3 Kindern 1,70%
-Eltern mit 4 Kindern 1,70%
-Eltern mit 5 u. mehr Kindern 1,70%

Notwendige Vorbereitungen für den Arbeitgeber zum 01.07.2023

Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass der Nachweis der Kindereigenschaft als erbracht gilt, wenn die Arbeitnehmer der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse (Selbstzahler) im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 (Übergangszeitraum) die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern mitteilen (§ 55 Abs. 3d Satz 2 SGB XI). Auf eine Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden.

Für die Berechnung der PV-Beiträge sind daher im Übergangszeitraum die Angaben des Arbeitnehmers zu Kindern unter 25 Jahren als Nachweis ausreichend.

24. August 2023 | ID: 7223 | Artikel löschen
Roland Franz & Partner, Steuerberater

Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen"

24.04.2025
Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR
Pfandrechte an Geschäftsanteilen Pfandrechte an Geschäftsanteilen
10.04.2023
Jane Uhlig Medienbüro für Lifestyle-Berichterstattung
Künstler zeigen ihre Liebe zu Frankfurt und Afrika im Hugendubel Frankfurt Steinweg Künstler zeigen ihre Liebe zu Frankfurt und Afrika im Hugendubel Frankfurt Steinweg
22.03.2024
Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Neues von den Selbständigen Neues von den Selbständigen
01.08.2023
WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG
Karriere im Familienunternehmen bedeutet Vielfalt Karriere im Familienunternehmen bedeutet Vielfalt
30.04.2025
Bundesverband Business Center e.V.
Bürokratieabbau nicht nur versprechen, sondern liefern Bürokratieabbau nicht nur versprechen, sondern liefern
23.01.2025
norisbank GmbH
Harte Zeiten, gute Vorsätze Harte Zeiten, gute Vorsätze
01.08.2023
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Die enorme Belastung des Einzelhandels Die enorme Belastung des Einzelhandels
07.03.2023
MindSpiritLeaders GmbH
Wie du Preisschwankung zu deinem Verbündeten machst Wie du Preisschwankung zu deinem Verbündeten machst