Meldepflicht für Registrierkassen ab 01.01.2025

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Meldepflicht für Registrierkassen ab 01.01.2025Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft. Diese Vorschrift soll für mehr Transparenz und Kontrolle bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen sorgen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen.
Wichtige Fristen und Vorgaben:
-Ab dem 01.01.2025: Das Mitteilungsverfahren steht zur Verfügung.
-Ab dem 01.07.2025: Alle neu angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
-Bis zum 31.07.2025: Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen spätestens gemeldet werden.
Ausnahmen und Details:
Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin außer Betrieb genommen wurden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Ebenso Taxameter. Weitere Ausnahmen gibt es keine. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kassensysteme gemietet, geleast oder gekauft wurden.

Meldeverfahren:
Die Meldung der Kassensysteme kann ausschließlich digital erfolgen. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
"Mein ELSTER": Das offizielle Programm zur Steuererklärung.
ERiC-Schnittstelle: Für die Nutzung alternativer Softwarelösungen.
XML-Datei Upload: Über die Webseite http://www.elster.de.
DATEV MeinFiskal Schnittstelle: Eine weitere Option für die digitale Meldung.

Gesetzliche Grundlage:
Die Meldepflicht basiert auf § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO). Unternehmen müssen dem Finanzamt folgende Informationen mitteilen:
-Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen.
-Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) mit Zertifizierungs-ID und Seriennummer.
-Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme je Betriebsstätte.
-Seriennummer und Anschaffungsdatum der Kassensysteme.
-Datum der Außerbetriebnahme bei außer Dienst gestellten Systemen.
Einführung und Hintergrund:
Die Einführung der Meldepflicht war ursprünglich für Januar 2020 geplant, wurde jedoch aufgrund mangelnder Infrastruktur auf Bundesebene verschoben. Nun wird das Verfahren ab Januar 2025 in allen Bundesländern implementiert. Die Regelung gilt einheitlich für alle 16 Bundesländer
Anleitung zur Registrierung:
Die Registrierung der Kassensysteme erfolgt digital über "Mein ELSTER" oder andere Softwareanbieter mit ERiC-Schnittstelle. Eine Übermittlung per E-Mail oder Post ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt.
Die Einführung dieser Meldepflicht soll die Steuerkontrolle verbessern und die Transparenz bei der Nutzung von Kassensystemen erhöhen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um die Fristen einhalten und mögliche Strafen vermeiden zu können.
Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen zur Verfügung.

Sanktionen und steuerliche Folgen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Meldepflicht können Geldbußen von bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Auch die steuerlichen Folgen können von Sicherheitszuschlägen oder prozentualen Hinzuschätzungen zu Umsatz und Gewinn führen.
Wenn eine nicht gemeldete Registrierkasse verwendet wird, kann das Finanzamt die Kassenführung auch als nicht ordnungsgemäß verwerfen.

Es besteht keine generelle Verpflichtung zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse. Wird jedoch eine solche Kasse verwendet, müssen die strengen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.

(Bildquelle: Depositphotos_132458082_xl-2015-scaled.jpg 17. Sep)

06. August 2024 | ID: 17538
FRTG Steuerberatungsgesellschaft

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10

http://www.frtg-essen.de

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen"

05.05.2023
Jane Uhlig Medienbüro für Lifestyle-Berichterstattung
Buch-Neuvorstellung: Atlas der Entscheider - Von der Entscheidung zum Erfolg von Dr. Johanna Dahm Buch-Neuvorstellung: Atlas der Entscheider - Von der Entscheidung zum Erfolg von Dr. Johanna Dahm
14.11.2024
DIGITAL BUSINESS NAVIGATOR / pörtner consulting
Digitale Markterkundung mit DIGITAL BUSINESS NAVIGATOR Digitale Markterkundung mit DIGITAL BUSINESS NAVIGATOR
20.06.2023
SC Lötters / Servicestelle OPS
Prior1 siegt beim Ludwig 2023 Prior1 siegt beim Ludwig 2023
10.05.2024
Jane Uhlig Medienbüro für Lifestyle-Berichterstattung
Zumba-Open-Air-Party im Ferienpark Birnbaumteich mit Jane Uhlig & Unterhaltungs-Star Susi Platte Zumba-Open-Air-Party im Ferienpark Birnbaumteich mit Jane Uhlig & Unterhaltungs-Star Susi Platte
19.12.2023
TK Gruppe GmbH
Wir stellen vor: Gartiva Wir stellen vor: Gartiva
30.01.2025
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Wichtige Änderung: Registrierkassen-Meldung ab 2025 Wichtige Änderung: Registrierkassen-Meldung ab 2025