(Artikel vom 22.06.2023) Betrug ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts. Damit tatsächlich der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist, müssen allerdings verschiedene Tatbestandmerkmale vorliegen.
Der Vorwurf des Betrugs liegt schnell im Raum und wiegt schwer. Beschuldigte Vorstände, Geschäftsführer und andere Unternehmensverantwortliche sollten sich bei Betrugsvorwürfen umgehend an im Wirtschaftsstrafrecht kompetente Anwälte wenden, denn bei Betrug drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren. Nicht alles, was den Anschein von Betrug hat, erfüllt auch tatsächlich den Tatbestand, so Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte
Von Betrug ist unter Laien schnell die Rede, der Jurist sieht den Tatbestand des Betrugs aber nur dann vorliegen, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der Täter vorsätzlich eine andere Person getäuscht hat, so dass diese aufgrund ihres Irrtums eine Verfügung über eigenes oder fremdes Vermögen trifft und daraus ein Vermögensschaden entsteht.
Täuschung hat der Gesetzgeber in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) als Vorspiegelung falscher oder einer Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen definiert. Ein Irrtum aufgrund einer Täuschung liegt vor, wenn bei dem Opfer aufgrund der unwahren Behauptungen eine Fehlvorstellung eintritt, die nicht den realen Gegebenheiten entspricht. Dieser Irrtum muss zu einer Vermögensverfügung durch das Opfer führen. Im Wirtschaftsstrafrecht sind dies häufig Zahlungen des Unternehmens, die das Opfer veranlasst hat oder der Abschluss von Verträgen. Ein Vermögensschaden ist schließlich dann eingetreten, wenn durch die Verfügung das Vermögen des Geschädigten in seinem Gesamtwert gemindert wurde. Zudem muss immer auch Vorsatz zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen.
Das zeigt, dass der Tatbestand des Betrugs äußerst komplex ist und zahlreiche Ansatzpunkte für eine effiziente Verteidigung durch im Wirtschaftsstrafrecht kompetente Anwälte bietet. Neben den strafrechtlichen müssen auch die zivilrechtlichen Aspekte beachtet werden, denn es gilt auch, mögliche Schadenersatzforderungen abzuwenden.
Bei MTR Legal Rechtsanwälte beraten im Wirtschaftsstrafrecht kompetente Anwälte.
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