
Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, wann der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist:
Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn Sie die rechtlichen und finanziellen Folgen Ihrer Ehe individuell gestalten möchten, anstatt sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verlassen.
Das deutsche Gesetz sieht bei einer Eheschließung automatisch die
Zugewinngemeinschaft vor. Dies bedeutet, dass die Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt bleiben, aber im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleich stattfindet, bei dem derjenige, der mehr Vermögen hinzugewonnen hat, die Hälfte des Überschusses an den anderen ausgleichen muss.
Ein Ehevertrag kann die gesetzlichen Regelungen zu den Themen Güterstand, Unterhalt und
Versorgungsausgleich an die spezifische Situation der Ehepartner anpassen.
Ein Ehevertrag ist insbesondere in folgenden Situationen ratsam:
-Unterschiedliche Vermögensverhältnisse: Wenn ein Partner deutlich mehr Vermögen in die Ehe einbringt oder während der Ehe erwirbt, kann ein Ehevertrag regeln, wie mit diesem Vermögen im Falle einer Scheidung umgegangen wird, um eine Zerschlagung von Vermögenswerten zu vermeiden oder eine gerechtere Aufteilung zu gewährleisten.
-Unternehmertum oder Selbstständigkeit: Für Selbstständige und Unternehmer ist ein Ehevertrag oft unverzichtbar. Ohne vertragliche Regelung könnte das Unternehmen im Scheidungsfall in den Zugewinnausgleich einfließen und dessen Fortbestand gefährden. Ein Ehevertrag kann das Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausnehmen oder Regelungen zur Bewertung und zu Ausgleichszahlungen treffen, um das Betriebsvermögen zu schützen.
-Kinder aus früheren Beziehungen: Wenn einer oder beide Partner bereits Kinder aus früheren Beziehungen haben, kann ein Ehevertrag dazu dienen, deren Erbrecht und Unterhaltsansprüche klar zu regeln und so mögliche Konflikte im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners zu vermeiden.
-Auslandbezug: Bei unterschiedlichen Nationalitäten der Ehepartner oder wenn diese im Ausland leben oder leben wollen, kann ein Ehevertrag die Anwendbarkeit verschiedener nationaler Rechte klären und Rechtssicherheit schaffen.
-Geplante Rollenverteilung in der Ehe: Wenn ein Partner plant, für die Kindererziehung oder andere familiäre Aufgaben beruflich zurückzustecken, kann ein Ehevertrag Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich treffen, um diesen Partner im Scheidungsfall finanziell abzusichern. Hierfür kann beispielsweise ein "Altersphasenmodell" vereinbart werden, das die Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils stufenweise anpasst.
-Vermeidung von Streitigkeiten: Ein Ehevertrag kann dazu beitragen, den Scheidungsprozess zu vereinfachen und zu verkürzen, da viele potenzielle Streitpunkte bereits im Voraus geklärt sind. Er kann so zu einer friedlicheren Abwicklung beitragen.
-Individuelle Gestaltung des Güterstands: Neben der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft kann im Ehevertrag auch Gütertrennung oder (selten) Gütergemeinschaft vereinbart werden. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls möglich, die beispielsweise das Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausnimmt, aber andere Vermögenswerte weiterhin dem Zugewinnausgleich unterwirft.
-Regelungen zum Unterhalt: Während auf Kindesunterhalt und zukünftigen Trennungsunterhalt in der Regel nicht verzichtet werden kann (mit Ausnahmen bei Rückwirkungen und bis zu 20% Kürzung bei Trennungsunterhalt), können Regelungen zum nachehelichen Unterhalt im Ehevertrag getroffen werden. Dabei sind allerdings sittenwidrige oder einseitig benachteiligende Klauseln unwirksam.
Wichtige Hinweise:
-Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Beide Ehegatten müssen bei der Beurkundung gleichzeitig anwesend sein.
-Ein Ehevertrag kann vor oder auch noch während der Ehe geschlossen werden. Er kann auch nachträglich abgeändert werden, sofern beide Partner zustimmen und die Änderung ebenfalls notariell beurkundet wird.
-Die Wirksamkeit eines Ehevertrags wird stets im Einzelfall geprüft. Klauseln, die einen Partner unangemessen benachteiligen oder sittenwidrig sind, können unwirksam sein. Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensverhältnisse der Ehepartner zum Zeitpunkt einer möglichen Scheidung zumutbar sind.
Bevor Sie einen Ehevertrag abschließen, ist es ratsam, sich umfassend von einem Rechtsanwalt für Familienrecht und gegebenenfalls auch von einem Notar beraten zu lassen, um eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene und rechtlich wirksame Lösung zu finden.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster
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28. Juli 2025 | ID: 26466 | Artikel löschen
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