EinBlick-Podcast: Telemonitoring fehlt im Digitalgesetz

Pressemitteilung von: EinBlick Redaktion für den Überblick der Trends im Gesundheitswesen
Artikel löschen
EinBlick-Podcast: Telemonitoring fehlt im Digitalgesetz(Artikel vom 11.08.2023) Die neuste Ausgabe des Podcast "EinBlick - nachgefragt" beleuchtet das Fehlen des Telemonitoring im geplanten Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG).

Gast ist Günter van Aalst, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin DGTelemed. Im Gespräch mit Fachjournalist und EinBlick-Redakteur Christoph Nitz diskutiert van Aalst die Bedeutung des Telemonitorings für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen. Weiter werden Themen wie die Kritik der DGTelemed an der Kategorisierung des Telemonitorings als "neue medizinische Methode" durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie die daraus resultierenden Hürden für Anerkennung und Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen erörtert.

Die aktuelle Folge: #EinBlick - nachgefragt mit Günter van Aalst: Das Machen fehlt, beim Telemonitoring jetzt handeln
können Sie hier anhören: https://einblick-podcast.podigee.io/212-einblick-nachgefragt-20230811

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) fordert, Telemonitoring als festen Bestandteil der digitalisierten Gesundheitsversorgung zu etablieren. Trotz jahrelanger Forderungen wird diese im aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) ignoriert. Das Positionspapier der DGTelemed hebt die Vorteile von Telemonitoring für chronisch Kranke hervor, da Ärzte so den Gesundheitszustand von Risikopatienten anhand ständig erfasster Vitalwerte optimal überwachen können.

Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed, betont: "Bis zu 10 Millionen Menschen in Deutschland leiden an chronischen Erkrankungen. Es wäre fatal, diese Menschen bei der Auswertung ihrer Gesundheitswerte sich selbst zu überlassen. Durch digitalen Datentransfer können Ärzte die Werte in Echtzeit kontrollieren." Trotz seiner Effizienz wird Telemonitoring vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als "neue medizinische Methode" betrachtet. Die DGTelemed plädiert für eine Einstufung als "neuen medizinischen Prozess" und fordert erleichterte Anerkennungs- und Kostenerstattungsprozesse.

"EinBlick - nachgefragt" bietet Gespräche mit Expert:innen des Gesundheitswesens. Der Podcast ist über die Website von BERLIN-CHEMIE und auf allen gängigen Podcast-Plattformen verfügbar. de
Durch Interviews und Diskussionen beleuchtet "EinBlick - nachgefragt" aktuelle Themen und Entwicklungen im Gesundheitswesen. Das Format zielt darauf ab, Informationen aus erster Hand bereitzustellen und gibt Hörer:innen die Möglichkeit, sich über verschiedene Aspekte aus erster Hand zu informieren.
Es ergänzt den gesundheitspolitischen EinBlick Podcast, der wöchentlich als Nachrichtenüberblick erscheint.
EinBlick Redaktion für den Überblick der Trends im Gesundheitswesen

EinBlick Redaktion für den Überblick der Trends im Gesundheitswesen
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Deutschland
+49(0)30549074124

http://einblick-newsletter.de

Über die EinBlick-Formate:

-EinBlick - Der Podcast: Ein wöchentlicher Podcast, der jeden Freitag um 12 Uhr die relevantesten Nachrichten aus dem Gesundheitswesen präsentiert.

-EinBlick - nachgefragt: Ein Interview- und Diskussionspodcast mit Expert:innen des Gesundheitswesens. Hier werden tiefergehende Themen erörtert und aktuelle Diskussionen beleuchtet.

-EinBlick - Der Newsletter: Ein regelmäßiger Newsletter, der Hintergründe zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen beleuchtet und eine Ergänzung zu den Podcasts darstellt.

EinBlick Podcasts und Newsletter werden von der Gesundheitsredaktion der meko factory für das Gesundheitsmanagement der BERLIN-CHEMIE erstellt.

Alle Angebote und Informationen finden Sie auf http://www.einblick-newsletter.de.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. Pressewelle.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel: Medizin, Gesundheit, Wellness

S-IMG