Ärzteregistrat.de zu Anwaltskanzlei Hofauer: Vorsicht vor Anschreiben von aerzteregistrat.de

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Ärzteregistrat.de zu Anwaltskanzlei Hofauer: Vorsicht vor Anschreiben von aerzteregistrat.deZum Beitrag von Rechtsanwalt Sebastian Hofauer über aerzteregistrat.de nehmen wir ausdrücklich Stellung: Ja, unser Online-Grundeintrag ist kostenpflichtig. Wir bieten eine kommerzielle Veröffentlichung an und stehen zu den dafür ausgewiesenen Konditionen.

Wir stellen ausdrücklich klar: In unserer Offerte vom 19. August 2026 ist die Preisangabe weder im Fließtext versteckt noch durch eine gegenüber den umliegenden Angaben kleinere Schriftgröße zurückgesetzt. Die Veröffentlichungsgebühren von 989 Euro pro Jahr und die Mindestlaufzeit von 24 Monaten stehen oben rechts unter der eigenen Überschrift „Veröffentlichungsinformationen und Gebühren“. Sie sind separat vom unteren Bedingungstext ausgewiesen.

Für den Mindestzeitraum ergeben sich rechnerisch 1.978 Euro, bei vorgesehener jährlicher Vorausabrechnung.

Auch Sebastian Hofauer nennt in seinem Beitrag ausdrücklich die Gebühren und deren Position oben rechts im Briefbogen. Gerade deshalb halten wir eine sachliche Unterscheidung für notwendig: Eine Kritik am Preis oder am Nutzen einer Leistung ist etwas anderes als die Behauptung, der Preis werde verschwiegen.

Das Dokument trägt bereits im Titel die Bezeichnung „Offerte“. Offerte bedeutet Angebot. Die unterzeichnete Rücksendung dient nach den beschriebenen Bedingungen der Annahme dieses Angebots und der Beauftragung des kostenpflichtigen Eintrags. Sie ist nicht lediglich als unverbindliche Bestätigung von Praxisdaten vorgesehen.

Soweit in dieser Diskussion das BGH-Urteil vom 26. Juli 2012, VII ZR 262/11, herangezogen wird, kommt es auf die konkrete Gestaltung an. Die damalige Entscheidung betraf eine im Gesamtbild unauffällig platzierte Entgeltklausel. Wir halten unsere gesonderte Gebührenangabe im oberen Dokumentbereich für einen wesentlichen Unterschied. Eine pauschale Gleichsetzung ersetzt keine Prüfung unseres Formulars.

Zur vollständigen Darstellung gehören auch die weiteren Bedingungen: Die Offerte sieht eine Verlängerung um zwölf Monate vor, sofern nicht mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Außerdem enthält sie eine Möglichkeit, den Eintragungsauftrag binnen sieben Tagen ab Einsendung schriftlich zu widerrufen.

Unsere Position ist klar: Wer unser Angebot bewertet, sollte dessen tatsächlichen Inhalt berücksichtigen – einschließlich der ausdrücklich genannten Kosten, Laufzeiten und Bedingungen.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

14. Oktober 2026 | ID: 36275 | Artikel löschen
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