Gut geschützt die Frühlingssonne genießen

Medizin, Gesundheit, Wellness | Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Gut geschützt die Frühlingssonne genießenBerlin, 15. April 2025. Nach dem kalten, dunklen Winter wärmt die Sonne im Frühling, tut der Seele gut und lockt viele Menschen nach draußen. Damit die sonnenentwöhnte Haut nicht gleich mit Rötungen oder Sonnenbrand reagiert, ist ein ausreichender Sonnenschutz empfehlenswert. Die VERBRAUCHER INITIATIVE sagt, worauf dabei zu achten ist.

"Obwohl es noch nicht sehr warm ist, ist die Sonnen- bzw. UV-Strahlung bereits im April recht intensiv und sollte nicht unterschätzt werden. Je nach Region und Wetterlage kann der UV-Index in Deutschland Werte zwischen 3 und 5 erreichen, die für eine mittlere UV-Belastung stehen", sagt Alexandra Borchard-Becker von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Experten raten, sich in dem Fall mit Kleidung, Hut und Sonnenbrille zu schützen, Sonnenschutzmittel auf unbedeckte Hautpartien aufzutragen und in den Mittagsstunden im Schatten zu bleiben.

"Verwenden Sie ein Sonnenschutzmittel mit einem möglichst hohen Lichtschutzfaktor (LSF), am besten mindestens 30", rät die Fachreferentin und erläutert: "Der Lichtschutzfaktor bezieht sich auf den Schutz vor UVB-Strahlung und gibt grob an, wie viel länger man rein rechnerisch in der Sonne bleiben kann ohne einen Sonnenbrand zu bekommen." Mit LSF 30 verlängert sich beispielsweise eine Eigenschutzzeit von etwa 10 Minuten maximal um den Faktor 30, also theoretisch auf 300 sonnenbrandfreie Minuten pro Tag bzw. 5 Stunden. Geraten wird jedoch, diese Spanne höchstens bis zu 60 Prozent auszuschöpfen. Bei dem Beispiel wären das 180 Minuten bzw. 3 Stunden. Dabei zählt nicht nur die Zeit in der Sonne, sondern die insgesamt im Freien verbrachte Zeit.

Sonnenschutzmittel müssen sich wie ein Film auf die Hautoberfläche legen, um die UV-Strahlen abzuhalten. Borchard-Becker empfiehlt: "Seien Sie daher großzügig und nehmen Sie reichlich, für das Gesicht und den Hals beispielsweise etwa einen Teelöffel". Beim Kauf ist darauf zu achten, dass das Produkt auch einen ausreichenden UVA-Filter hat. Das ist an dem UVA-Siegel erkennbar. Die Angaben zur Haltbarkeit beziehen sich auf die geöffnete Packung. Reste vom Vorjahr können verbraucht werden, wenn sich Konsistenz und Geruch nicht verändert haben.

Welche positiven und negativen Wirkungen die UV-Strahlung hat und wie die UV-Belastung reduziert werden kann, verrät die Broschüre "Sonnen- und Hitzeschutz" der VERBRAUCHER INITIATIVE. Das 16-seitige Themenheft enthält Tipps zu geeigneter Kleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmitteln. Es kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter http://www.verbraucher.com bestellt oder heruntergeladen werden.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

15. April 2025 | ID: 24246 | Artikel löschen
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