E-Rezepte jetzt noch bequemer einlösen

Pressemitteilung von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg
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E-Rezepte jetzt noch bequemer einlösen(Artikel vom 03.02.2025) Stuttgart - Das E-Rezept kann mit dem neuen sogenannten CardLink-Verfahren seit kurzem noch einfacher und bequemer in den hiesigen Apotheken eingelöst werden. Damit steht den Patientinnen und Patienten neben der Einlösung mit der Versichertenkarte in der Apotheke oder über eine E-Rezept-App ein weiterer digitaler Einlöseweg zur Verfügung, so der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV).

E-Rezepte können durch das Anhalten der Karte an ein modernes Smartphone bequem von zuhause oder unterwegs direkt an die gewünschte Apotheke gesendet werden. "Das macht die Versorgung mit Arzneimitteln noch schneller und bequemer für unsere Kund:innen. Man hält die elektronische Gesundheitskarte (eGK) an das Handy und über eine passende App gelangt der Rezeptwunsch direkt in die ausgewählte Apotheke", beschreibt Friederike Habighorst-Klemm, Patientenbeauftragte und Vorstandsmitglied im LAV das Verfahren. Dieser neue digitale Versorgungsweg sei besonders hilfreich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder auch im Krankheitsfall. Denn viele Apotheken im Land würden die verordneten Medikamente oft innerhalb weniger Stunden auch bis nach Hause liefern.

"Mit dem CardLink-Verfahren schaffen wir eine komfortable und sichere Möglichkeit, das E-Rezept digital und ortsunabhängig einzulösen. So bleiben unsere Apotheken vor Ort ein starker und unverzichtbarer Partner für unsere Gesundheitsversorgung", erklärt Friederike Habighorst-Klemm. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Angehörige die Übermittlung der E-Rezepte für (ältere) Familienmitglieder übernehmen können.

Das brauchen Patient:innen für das CardLink-Verfahren:
-Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die eGK muss NFC-fähig sein (erkennbar am Funk-Symbol; NFC steht für "Near field communication").
-Smartphone: Das Gerät benötigt eine NFC-Funktion, die aktiviert sein muss.
-App: Laden Sie eine unterstützende App wie beispielsweise "ApoGuide" oder eine von Ihrer Apotheke benannte App herunter und melden sich als Nutzer:in an.
-Einfaches Verbinden: Halten Sie Ihre eGK an das Smartphone, bestätigen Sie mit der Card Access Number (CAN-Nummer steht auf der eGK) und einem SMS-Code. Anschließend wird das Rezept über die App direkt an die Apotheke Ihrer Wahl übermittelt.

"Fragen Sie einfach in Ihrer Apotheke nach, ob sie bereits am CardLink-Verfahren teilnimmt und welche App Sie als Kund:in brauchen. Unsere Teams vor Ort sind bestens vorbereitet, um Ihnen diesen unkomplizierten Weg der Rezepteinlösung anzubieten. Und Angst vor Datenklau muss niemand haben - dafür sorgt ein bundeseinheitlicher, besonders hoher Sicherheitsstandard dieses Einlöseweges", so Habighorst-Klemm weiter.

Das E-Rezept ist seit Januar 2024 in der Arzneimittelversorgung angekommen und hat sich als sicherer Standard etabliert. Mit dem CardLink-Verfahren wird die Einlösung noch flexibler, bleibt aber gleichzeitig eng an die persönlichen Beratungsleistungen der Apotheken vor Ort gekoppelt. "Unsere Apotheken stehen weiterhin für Sicherheit und Qualität in der Arzneimittelversorgung. Mit CardLink erweitern wir unsere Möglichkeiten, auf die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten auch in punkto Digitalisierung professionell einzugehen", fasst Habighorst-Klemm zusammen.

(Bildquelle: © ABDA)
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