(Artikel vom 04.04.2024) Bei Arbeiten in Höhen und Tiefen ist eine adäquate sichere Gestaltung des Höhen- bzw. Tiefenarbeitsplatzes für Unternehmen häufig bereits eine Selbstverständlichkeit. Neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes ist jedoch auch eine entsprechend sichere und komfortable Gestaltung des Zugangs zu diesem von entscheidender Bedeutung. Häufig werden hierfür, nicht zuletzt aufgrund des geringen Platzbedarfs, Steigleitern eingesetzt.
Betreiber von Steigleiteranlagen sind laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, diese instand zu halten und etwaige Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 in Verbindung mit der DGUV-Information 208-032 sieht daher vor, dass Steigleitern regelmäßig durch eine sachkundige Person geprüft werden. Es wird dabei ein Prüfintervall von maximal 12 Monaten empfohlen. Letztendlich werden die Prüffristen jedoch abschließend im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Hierbei spielen insbesondere auch Einflussfaktoren wie Umgebungsbedingungen, Witterung, Material der Steigleiter und Nutzungshäufigkeit eine Rolle. Auch eine eventuell installierte Steigschutzschiene mit zugehöriger persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz muss entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV-Regel 112-198 regelmäßig, empfehlungsgemäß mindestens alle 12 Monate, durch eine sachkundige Person (ausgebildet nach DGUV-Grundsatz 312-906) geprüft werden.
Die Steigtechnik-Experten von KRAUSE verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how bei der Prüfung und Zertifizierung von Arbeitsmitteln. Einen weiteren Vorteil stellt die Prüfung aller Komponenten der Steigleiteranlage (Steigleiter und Steigschutz) aus einer Hand dar. Ein detaillierter Prüfungsbericht zeigt anschließend Handlungsbedarfe auf und eventuelle Lösungsvorschläge werden durch die KRAUSE-Prüfer/innen bereitgestellt. Sie führen detaillierte Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass ortsfeste Leitern herstellerunabhängig den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Dabei werden alle relevanten Sicherheitsaspekte eingehend überprüft, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu reduzieren. Nutzen Sie das Fachwissen dieser Experten, um eine Vielzahl von Mängeln wie fehlerhafte Montage, Korrosion oder Manipulation sicher zu erkennen.
Die KRAUSE INSPECT Prüfdienstleistungen umfassen:
+Prüfung von ortsfesten Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
+Erstellung einer rechtssicheren Prüfdokumentation
+Digitale Bestandsaufnahme der Arbeitsmittel
+Prüfung der Sicherheitseinrichtungen auf Vollständigkeit und Wirksamkeit
+Prüfung der Kennzeichnungen und Beschilderungen auf Vollständigkeit
+Prüfung der Arbeitsmittel auf Übereinstimmung mit dem Prüfbuch
+Anbringen von Prüfplaketten
Diese Dienstleistungen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine rechtliche Anforderung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Durch regelmäßige Prüfungen und Wartungen können Unfälle vermieden und die Effizienz der Arbeitsmittel sichergestellt werden.
KRAUSE bietet seinen Kunden einen umfassenden Prüfservice, der ihnen hilft, ihre Arbeitsumgebung sicherer und produktiver zu gestalten, wenn im Unternehmen keine Befähigte Person vorhanden oder diese verhindert ist. Durch das Outsourcing der Prüfung von Produkten und Arbeitsmitteln an einen Spezialisten entsteht nur ein minimaler interner Aufwand.
Interessierte können sich auf der KRAUSE-Website über die Prüfdienstleistungen für Leitern, Tritte, Fahrgerüste und andere Arbeitsmittel informieren und einen Termin mit den Experten vereinbaren.
Das KRAUSE-Werk in Alsfeld/Hessen wurde 1900 gegründet und hat somit eine über 120-jährige Tradition im Bereich der Fertigung und des Vertriebs von Steig- und GerüstSystemen. In dieser Zeit hat sich das dynamisch wachsende Unternehmen zu einer international agierenden Unternehmensgruppe entwickelt. Weitere Produktions- bzw. Vertriebsstätten in Polen, Ungarn und der Schweiz wurden in den letzten Jahren aufgebaut und erweitert.
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