2020 zurückholen? Die Steuerfrist läuft ab!

Pressemitteilung von: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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2020 zurückholen?   Die Steuerfrist läuft ab!(Artikel vom 09.12.2024) Oft im Leben ist es klüger nach vorne zu blicken als in die Vergangenheit. Bei der Steuererklärung 2020 ist es anders. Hier ist beispielsweise für viele junge Leute, die sich in der Steuerklasse 1 oder 4 befinden, das Jahr 2020 noch nicht Geschichte. Wer vor Jahresende noch seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann zumeist Kapital daraus schlagen. Am 31.12.2024 läuft diese Frist endgültig ab.

Wird die Gelegenheit noch genutzt, können beispielsweise Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Gerade Studenten, die sich 2020 im Masterstudium befanden, können hier einen zukunftsträchtigen Verlustvortrag herausholen. Auch für Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für 2020 noch nicht beansprucht haben, ist dies die letzte Möglichkeit, ihre Finanzen aufzubessern. Im Prinzip haben die meisten Steuerpflichtigen etwas abzusetzen. Das können größere Spendenbeträge, Fortbildungsausgaben oder Gesundheitskosten sein. Also schnell die Steuer anpacken, Unterlagen durchforsten, Belege zusammensuchen und Formulare ausfüllen. Der Kontostand wird diese Initiative danken. Aber bald schließt sich dieses Zeitfenster und auch das Steuerjahr 2020 ist für immer Geschichte. Damit ist die Chance auf einen künftigen Geldsegen in 2025 ebenfalls passé.

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(Bildquelle: blackday/stock.adobe.com)
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