(Artikel vom 30.10.2024) +++ Kein Schadensersatz nach Datenleck +++
Wegen eines Datenabgriffs auf einer Musik-Streaming-Plattform hatte ein Nutzer von der Betreiberin des Dienstes Schadensersatz verlangt. Doch laut ARAG Experten wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage ab: Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az.: 10 O 5225/23).
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+++ Zum Schreien +++
Ein Mann kommt täglich zum Gericht, um vor dem Gebäude einige Minuten laut zu schreien. Dass das Ordnungsamt ihn deshalb in Gewahrsam nahm, fand das Amtsgericht Dortmund nach Auskunft der ARAG Experten völlig übertrieben. Es reiche, doch einfach ein paar Minuten die Fenster zu schließen (Az.: 1 UKl 2/24).
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+++ Alarmbereitschaft als Arbeitszeit +++
Während der Alarmbereitschaftszeiten mussten Mülheimer Feuerwehrleute in einem Umkreis von zwölf Kilometer bleiben, aber auch in 90 Sekunden ausrücken können. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach dies die Zeiteinteilung so stark einschränkt, dass die Zeiten als Arbeitszeiten gelten, die damit oft über 48 Stunden pro Woche stiegen (Az.: 6 A 856/23).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
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