(Artikel vom 06.03.2024) +++ Zerrüttetes (Miet)Verhältnis +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach im Mietrecht eine bloße Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter ohne Pflichtwidrigkeit des Mieters für eine fristlose Kündigung nicht ausreicht. Beim Ende einer langen Beziehung kommt es im Familienrecht auf das Verschulden nicht mehr an - dies ist anders im Mietrecht (Az.: VIII ZR 211/22),
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.
+++ Bettwäsche darf gelüftet werden +++
Ein Verbot in einer Hausordnung, Wäsche am Fenster aufzuhängen, umfasst nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Landgericht Karlsruhe nicht das Lüften von Bettwäsche. Sollte mal ein Haar in der Nachbarwohnung landen, sei dies kein erheblicher Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer. Das Auslüften sei üblich und sozialadäquat (Az.: 11 S 85/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Karlsruhe.
+++ Mitminderung nach selbstverschuldetem Wohnungsbrand +++
Ein angetrunkener Mieter gönnt sich Pommes als Mitternachtssnack - und stellt den Topf mit heißem Fett zurück auf die noch angeschaltete Herdplatte. Dies hat einen Wohnungsbrand zur Folge, der die Wohnung unbewohnbar macht. Trotzdem kann der Mieter laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg die Miete mindern, da ein Augenblicksversagen vorliege (Az.: 44 S 119/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Würzburg.
+++ KfW nimmt wieder Förderanträge an +++
Wer klimafreundlich wohnen möchte, kann ab sofort wieder Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Hier stehen Privatpersonen, Unternehmen und Investoren zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Gefördert wird neben dem Neubau auch der Erstkauf, also der Kauf bis ein Jahr nach Fertigstellung der Immobilie. Auch Wohnungen werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert. Die Höhe der Förderung hängt laut ARAG Experten davon ab, wie energieeffizient und nachhaltig eine Immobilie ist. Auch das Programm "Altersgerechter Umbau" wird wiederbelebt. Diese Förderung richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Förderung auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum gilt. Mit einem Vorab-Check können Interessierte prüfen, ob sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Ebenfalls fortgeführt wird die Wohneigentumsförderung für Familien und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (WEF). Laut ARAG Experten wurde die jährliche Einkommensgrenze von einer Familie mit einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro erhöht. Auch die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. Pressewelle.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.