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ARAG VerbrauchertippsTestament für eine Geliebte
Was mit einem Besuch bei einer Prostituierten begann, endete in einer 16 Jahre langen Liebesbeziehung. Sogar seine Frau hatte der verheiratete Mann für die Geliebte verlassen und war mit seiner Herzensdame zusammengezogen. Als er vier Jahre nach dem Auszug starb, hinterließ er seiner Geliebten als Alleinerbin seine Hälfte des Einfamilienhauses, in dem die Ehefrau noch immer wohnte. Das empfand die sitzengelassene Ex als sittenwidrig und zog vor Gericht. Immerhin drohte ihr der Auszug und eine Teilungsversteigerung, wenn sie sich mit ihrer Rivalin nicht einig würde. Doch die Richter sahen im Geliebten-Testament nichts Sittenwidriges. Zum einen sollte mit dem Testament kein Sex bezahlt, sondern eine langjährige Liebesbeziehung gewürdigt werden. Und zum anderen wurde kein Angehöriger unangemessen benachteiligt, da dem Verstorbenen die Hälfte des Hauses gehörte. Die Noch-Ehefrau hätte das Haus auch bei einer Scheidung verlieren können (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-3 Wx 100/08).

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Lärmbelästigung durch Kulturbanausen kein Mietmangel
Der passionierte Pianist hatte von seinem Vermieter zwar die Erlaubnis, in seiner Wohnung musizieren zu dürfen, aber er hatte die Rechnung ohne die Nachbarn gemacht: Sobald er sich ans Klavier setzte, um zu spielen, zeigten andere Hausbewohner ihren Unmut über die Musik, indem sie an Heizungsrohre und Wände klopften. Der Klavierspieler fühlte sich in seiner Musikausübung derart gestört, dass er einen Teil der Miete einbehielt. Seine Begründung: Die Wohnung sei nicht genügend schallisoliert, also liege ein Mietmangel vor. 25 Prozent Minderung hielt der Musiker laut ARAG Experten für angemessen. Doch sein Vermieter hatte wenig Verständnis und zog erfolgreich vor Gericht: Da das Haus in puncto Schallisolierung sogar über dem vorgeschriebenen Standard lag, musste der Musikus das Klopfen seiner nachbarlichen Kulturbanausen als berechtigte Meinungskundgabe hinnehmen (Amtsgericht Tiergarten, Az.: 7 C 259/88).

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Wenn die Katze nachts erschrickt
Der sogenannte Stellreflex sorgt bei Katzen dafür, dass sie fast immer sicher auf ihren Pfoten landen. Aber eben nur fast. Die ARAG Experten wissen von einem Fall, in dem dieser Reflex versagte, eine schlummernde Katze vom Kratzbaum fiel und sich dabei verletzte. Dieses seltene Missgeschick begann mit einem nächtlichen Werbefax. Durch das Klingeln aus dem Tiefschlaf gerissen, stürmte der Halter der Katze zum Faxgerät, im festen Glauben, es sei sein Telefon. Dem nächtlichen Anrufer wollte er seine Meinung sagen! Als er dabei am Kratzbaum vorbeipreschte, erschrak sein tief schlafender Stubentiger derart, dass er vor Schreck von seinem hohen Schlafplatz fiel. Die Tierarztkosten von knapp 750 Mark wollte der Katzenfreund vom Absender des Faxes als Schadensersatz wiederhaben. Doch vor Gericht zog er den Kürzeren. Zum einen, weil die Katze nicht direkt durch das Faxgerät verletzt wurde und zum anderen, weil er selbst schuld war, dass Fax und Telefon sich eine Leitung teilten und dadurch das Faxgerät bei jedem Empfang wie ein Telefon läutete (Amtsgericht Regensburg, Az. 4 C 4376/98).

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09. Januar 2024 | ID: 11439
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