(Artikel vom 30.10.2023) Für ein erfolgreiches Unternehmen ist die Sicherheit am Arbeitsplatz essentiell. Neben dem Arbeitsschutz, wird auch die Qualität der Arbeit und damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gesteigert.
Der Arbeitgeber ist für seine bestehenden Arbeitsplätze gesetzlich verpflichtet, das Leben und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen und für eine geeignete Organisation hierfür zu sorgen.
Neben Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 2 ist der Arbeitgeber darüber hinaus auch verpflichtet ein Gefahrstoffverzeichnis für im Unternehmen vorkommende Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung zu führen.
Was braucht es um Risiken zu minimieren
Zur Umsetzung dieser arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften für Gefahrstoffe sollte in der Regel ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden. Der Gefahrstoffbeauftragte berät den Arbeitgeber und deren Mitarbeiter zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Seine Hauptaufgaben liegen in der Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und der Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter. Darüber hinaus obliegen dem Gefahrstoffbeauftragten die Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen. Hierbei ist das Gefahrstoffverzeichnis bei wesentlichen Änderungen, beispielsweise bei Neuaufnahme von Gefahrstoffen, fortzuschreiben. Eine regelmäßige jährliche Überprüfung ist daher anzuraten.
Der Gefahrstoffbeauftragte sollte über eine geeignete Berufsausbildung oder über entsprechende Berufserfahrung sowie über Kompetenz im Arbeitsschutz verfügen. Des Weiteren sollte in diesem Bereich fachspezifische Weiterbildung zu den relevanten Inhalten durchgeführt werden.
Das Gefahrstoffmanagement ist eine verantwortungsvolle Aufgabe
Im Gefahrstoffverzeichnis, auch ehemals als Gefahrstoffkataster bezeichnet, sind zunächst sämtliche Gefahrstoffe präzise aufzulisten, die an den jeweiligen Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Das ist eine aufwändige Aufgabe, da auch schon in kleinen bis mittelgroßen Betrieben hier sehr viele hochentzündliche, umweltgefährdende, oxidierende oder toxische Gefahrstoffe zusammenkommen können.
Allein die Erfassung der Gefahrstoffe und Gefahrgütern ist nicht ausreichend. Darüber hinaus muss noch eine Gefahrstoffbewertung und Gefahrstoffeinstufung mit Gefahrensymbolen / GHS-Piktogrammen erfolgen. Des Weiteren müssen für die Gefahrstoffe stoffspezifische Betriebsanweisungen und Hinweise für die Aufbewahrung und Entsorgung sowie Sicherheitsdatenblätter erstellt und dokumentiert werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Fachkunde und eine effiziente Organisation.
Es empfiehlt sich daher eine entsprechende Software einzusetzen, mit der ohne große Vorkenntnisse die Gefahrstoffe erfasst werden können.Mit den Modulen Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrstoffverwaltung bietet die Hoppe Unternehmensberatung als Modul im Wartungsplaner ein Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
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