(Artikel vom 20.11.2023) Der "Digital Operations Resilience Act" (DORA) soll die Stabilität der Finanzbranche erhöhen und diese besser gegen Cyberkriminalität schützen, es gilt sicherzustellen, dass deren Organisation für IT-Systeme und -Prozesse in der Lage ist, potenzielle Bedrohungen schnell und effektiv zu erkennen und darauf zu reagieren.
Ein Beispiel für die Umsetzung dieser Anforderung ist die Durchführung von Penetrationstests. Dabei werden gezielt Schwachstellen im System gesucht, um potenzielle Angriffsvektoren zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bisher war üblich, das nur selten (1 mal im Jahr oder sogar alle 3 Jahre) zu machen, da Aufwand und Risiken damit verbunden sind.
Aber das technische Umfeld ändert sich täglich, reicht das wirklich aus?
Ein weiteres Beispiel für die Umsetzung dieser Anforderung ist die automatische Netzwerkisolierung im Falle von Cyberangriffen. Dadurch wird das Risiko von Datenverlusten oder Systemausfällen minimiert und die Wiederherstellung des Normalbetriebs erleichtert. So spezifiziert DORA unter anderem auch Anforderungen zur umgehenden Erkennung und Abwehr potenzieller Gefährdungen.
Das bietet der Branche auch die Gelegenheit, sich im Dreieck von DORA, MARISK und BAIT auf Basis der neuen Anforderungen noch besser auf Risiken durch IKT-Drittanbieter einzugehen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da auch die Finanzunternehmen zunehmend auf die Dienstleistungen von Drittanbietern für ihre IT-Systeme und -Prozesse angewiesen sind. Kritisch kann das werden, wenn die IKT-Drittanbieter die Anforderungen der DORA-Verordnung nicht einhalten.
Finanzunternehmen müssen daher eine solide Überwachung des Risikos durch IKT-Drittanbieter einrichten und deren Leistungen überwachen, eine Mindestleistung ist sicherzustellen. Doch das gilt nicht nur für Banken, fast der gesamte Finanzbereich ist betroffen, also auch Vermögensverwalter oder Fondsgesellschaften.
Eine anspruchsvolle Aufgaben und vor allem ist zu beachten: Es bleibt nur noch 1 Jahr Zeit dafür, die Umsetzung muss bis Januar 2025 erfolgt sein!
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