Aus für die 150-Euro-Freigrenze macht Online-Käufe aus Drittstaaten teurer

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Aus für die 150-Euro-Freigrenze macht Online-Käufe aus Drittstaaten teurerEssen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen bis 150 Euro entfallen ist und seit dem 1. Juli 2026 demnach alle Pakete aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder UK unabhängig vom Warenwert zollpflichtig sind.

Neue Zollpauschale:

Für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro gilt vorübergehend (bis zum 30. Juni 2028) ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Warenkategorie (TARIC-Maßnahme) pro Paket. Bei gemischten Warenkörben mit verschiedenen Kategorien kann sich dieser Betrag entsprechend summieren.

Waren über 150 Euro:

Für Sendungen, die diesen Wert übersteigen, fallen weiterhin die regulären, warenindividuellen Zölle an.

Einfuhrumsatzsteuer:

„Die Umsatzsteuer, die in Deutschland meist 19 Prozent beträgt, ist nach wie vor auf jeden Import zu entrichten. Sie ist vom Wegfall der Zollfreigrenze nicht betroffen“, ergänzt Steuerberater Roland Franz.

Servicegebühren der Dienstleister:

Es ist zu beachten, dass Paket- und Kurierdienste (zum Beispiel DHL, UPS, FedEx) oftmals zusätzliche Servicepauschalen für die zollrechtliche Abwicklung erheben.

Detaillierte offizielle Bestimmungen finden sich auf Zoll Online der Bundesfinanzverwaltung (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Wegfall-der-150-Euro-Zollfreigrenze/wegfall-der-150-euro-zollfreigrenze_node.html ) sowie im entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/wegfall-der-150-euro-zollfreigrenze.html ).

Quellen:
Generalzolldirektion, Bundesministerium der Finanzen

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

21. Oktober 2026 | ID: 36411 | Artikel löschen
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