
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, gibt eine erste Vorabinformation, da sich die Reform nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses noch im parlamentarischen Verfahren befindet.
Die geplante Einkommensteuerreform der Bundesregierung soll in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2027 bzw. ab dem 1. Januar 2028 mit einem Volumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr greifen.
Die geplanten Eckdaten im Überblick:
- Grundfreibetrag: schrittweise Anhebung auf 12.900 Euro.
- Kindergeld: Steigerung von 259 auf 272 Euro pro Monat.
- Arbeitnehmerpauschbetrag: Erhöhung um 200 Euro auf 1.430 Euro.
- Spitzensteuersatz (42 Prozent): greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro.
- Reichensteuer: zweistufiger Ausbau (45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro).
Doch was bedeuten die Milliardenpläne der Regierung ganz konkret für das Portemonnaie der Steuerzahler?
„Erste Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums machen die Entlastungswirkung ab 2028 anhand von Alltagsbeispielen greifbar. So kann eine vierköpfige Familie, beispielsweise eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit jeweils 2.800 Euro Bruttomonatsgehalt, mit einem Plus von schätzungsweise 632 Euro im Jahr rechnen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Liegt das gemeinsame Einkommen etwas höher – etwa bei einem Erzieher und einer Elektrikerin mit jeweils 3.200 Euro im Monat – wächst die jährliche Ersparnis auf rund 642 Euro an. Auch bei einem monatlichen Haushaltsbruttoeinkommen von 10.000 Euro – beispielsweise bei einem Lehrer und einer Ingenieurin mit zwei Kindern – greift die geplante Entlastung und bringt der Familie schätzungsweise 678 Euro mehr.
Doch nicht nur Familien stehen im Fokus. Auch Alleinstehende ohne Kinder spüren den Effekt der Reform. Ein Single mit einem Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro behält unterm Strich rund 157 Euro zusätzlich. Wer als Alleinstehender 50.000 Euro im Jahr verdient, hat am Ende gut 178 Euro mehr zur Verfügung.
„Allerdings ist bei diesen Summen aktuell noch juristische Vorsicht geboten. Die exakten Beträge sind noch nicht in Stein gemeißelt. Sie werden erst nach Vorliegen des finalen Existenzminimumberichts und dem formellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durch Bundestag und Bundesrat verbindlich beschlossen“, gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Weitere Informationen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/koalitionsausschuss-einigung-auf-steuerentlastung.html
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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14. Oktober 2026 | ID: 36255 | Artikel löschen
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