Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung als WerbungskostenEssen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. November 2025 (VI R 4/23, BStBl 2026 II, S. 219) entschieden hat, dass Stellplatz- oder Garagenkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten gehören, sondern, soweit notwendig, zusätzlich und unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar sind.

Maßgeblich ist, dass diese Aufwendungen nicht für die Nutzung der Unterkunft selbst entstehen, sondern ein eigenständiges Wirtschaftsgut betreffen. Sie sind daher den sonstigen notwendigen Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung zuzuordnen.

„Steuerpflichtige können neben der Miete und den Betriebskosten der Zweitwohnung laut BFH auch notwendige Stellplatzkosten geltend machen, ohne dass diese den Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich mindern. Das ist ein relevanter Vorteil, insbesondere in Städten mit angespannter Parksituation oder verpflichtend mitvermietetem Stellplatz“, resümiert Steuerberater Roland Franz.

Quelle: NWB-Verlag, NWB 16/2026

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

19. August 2026 | ID: 35040 | Artikel löschen
Roland Franz & Partner, Steuerberater

Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen"

11.05.2023
Melzer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Melzer & Kollegen bringt Bewegung ins Web Melzer & Kollegen bringt Bewegung ins Web
16.04.2023
CompAir Drucklufttechnik Denver Gardner Deutschland GmbH
CompAir-Servicekonzepte minimieren steigende Betriebskosten bei der Druckluftversorgung CompAir-Servicekonzepte minimieren steigende Betriebskosten bei der Druckluftversorgung
28.10.2024
Impuls & Wirkung - Herbstrith Management Consulting GmbH
AR und KI bestimmen die neuen Spielregeln im digitalen Erlebnis! AR und KI bestimmen die neuen Spielregeln im digitalen Erlebnis!
10.02.2025
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung
09.03.2026
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bewirtungskosten und E-Rechnung: Neue Nachweispflichten ab 2025 Bewirtungskosten und E-Rechnung: Neue Nachweispflichten ab 2025