Mehr Netto im Alter: Wer vom neuen Steuerbonus für Rentner profitieren kann

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Mehr Netto im Alter: Wer vom neuen Steuerbonus für Rentner profitieren kannEssen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, berichtet darüber, dass der Bundesrat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt hat und es am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Damit hat es Rechtskraft erlangt.

Allgemeines zur Aktivrente:

Es ist unabhängig, ob es sich um eine bisherige oder neue Tätigkeit handelt. Ab der Regelaltersrente gibt es vom Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

Begünstigt sind Personen ab der Regelaltersgrenze von 67 Jahren (unter Berücksichtigung der Übergangsregelung).

Auf den tatsächlichen Bezug einer Regelaltersrente oder auf andere Leistungen kommt es nicht an. Bei Zahlungen für Tätigkeiten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt wurden, ist keine Steuerfreistellung geplant. Begünstigt sind ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus einer aktiven, nichtselbstständigen Tätigkeit.

Von einer Steuerfreistellung ausgenommen sind:

• Versorgungsbezüge aus früheren Dienstleistungen

• Abfindungen, da sozialversicherungsfrei

• Beamte

• Mini-Jobber

• beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wie es beispielsweise bei Kranken- oder Arbeitslosengeld der Fall ist.

„Der Progressionsvorbehalt ist eine steuerrechtliche Regelung, bei der steuerfreie Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld und Elterngeld, den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen erhöhen. Sie bleiben zwar steuerfrei, führen aber dazu, dass das Finanzamt einen höheren, progressiven Steuersatz auf das Arbeitseinkommen anwendet“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Altersgrenze (§ 235 SGB VI):

Beschäftigte Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs

- 1957 und früher haben die Altersgrenze bereits erreicht.

- 1958 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren erreicht.

- 1959 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht.

- 1960 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten erreicht.

- 1961 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten erreicht.

- 1962 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten erreicht.

- der Jahrgänge 1963 und 1964 sowie der späteren Jahrgänge haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten bzw. mit 67 Jahren erreicht.

Alle, die im Oktober 1959 oder früher geboren wurden, können ab Januar 2026 die 2000 € nutzen.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

29. Juni 2026 | ID: 33990 | Artikel löschen
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