Steueränderungsgesetz 2025: Neue Steuervorteile für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden ab 2026

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Steueränderungsgesetz 2025: Neue Steuervorteile für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden ab 2026Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Beiträge an Gewerkschaften neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag als eigenständige Werbungskosten abgesetzt werden können und ab 2026 die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden und Mitgliedsbeiträgen deutlich erhöht wird.

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 4. 12. 2025 vom Bundestag verabschiedet. Am 19. 12. 2025 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu und am 23. 12. 2025 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat es Gesetzeskraft erlangt.

Neu im letzten Moment hinzugekommen:

Die gesamten im Jahr gezahlten Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro vom Finanzamt berücksichtigt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat 400 Euro Gewerkschaftsbeiträge und 500 Euro weitere Werbungskosten, zum Beispiel für Fahrtkosten. Er erhält 1.230 Euro (Pauschale) 400 Euro (Gewerkschaft) = 1.630 Euro statt nur der Pauschale.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden anzuheben.

„Die Höchstbeträge für die fünfzigprozentige direkte Steuerermäßigung gemäß § 34g EStG sowie der zusätzliche Sonderausgabenabzug werden verdoppelt. Das bedeutet, dass Spender weniger Steuern zahlen müssen, da ein größerer Teil direkt von der Steuerschuld abgezogen wird“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

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22. Juni 2026 | ID: 33837 | Artikel löschen
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