
Die Änderungen betreffen unter anderem die Umsatzsteuer, steuerliche Investitionsanreize, Abgabefristen für Steuererklärungen, Energie- und Stromsteuer sowie zahlreiche weitere Bereiche, die Unternehmen bei ihrer strategischen und operativen Ausrichtung berücksichtigen müssen.
1. Dauerhafte Umsatzsteuerentlastung für Gastronomie und Catering
Eines der markantesten Ergebnisse der jüngsten Steuerreform ist die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 %. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für Essen in Restaurants, Cafes und Catering-Dienstleistungen - mit Ausnahme von Getränken, die weiterhin dem regulären Satz von 19 % unterliegen. Damit wird die während der Corona-Pandemie eingeführte Ermäßigung nicht nur zeitlich verlängert, sondern dauerhaft im Gesetz verankert. Diese Maßnahme soll die Branche nachhaltig entlasten und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Verzehrformen reduzieren.
2. Steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen
Deutschland hat für 2026 ein umfassendes steuerliches Investitionsprogramm beschlossen, das darauf abzielt, den Wirtschaftsstandort zu stärken. Wesentliche Elemente sind:
-Die Einführung einer degressiven Abschreibung: Unternehmen können für betriebliche Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 bis zu 30 % im ersten Jahr abschreiben. Diese Regelung erleichtert insbesondere Investitionen in Sachanlagen und fördert Wirtschaftswachstum sowie Modernisierungsprojekte.
-Die Erweiterung der Forschungszulage ab 2026: Die maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR und es wird ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag eingeführt, was Forschung und Entwicklung steuerlich attraktiver macht.
-Im Rahmen eines langfristig angelegten Programms soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % ab 2028 um 1 Prozentpunkt pro Jahr sinken und bis 2032 auf 10 % fallen. Diese strukturelle Steuerentlastung soll Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken.
3. Energie- und Stromsteuerentlastung
Für viele produzierende Unternehmen sowie energieintensive Betriebe tritt zum 1. Januar 2026 eine spürbare Entlastung bei der Energiebesteuerung in Kraft. Die Stromsteuer wird langfristig auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Dadurch profitieren zahlreiche Branchen, darunter Chemie-, Metall- und Maschinenbau-Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit hohem Energiebedarf. Zudem werden die Übertragungsnetzentgelte gesenkt, was die Energiekosten weiter reduziert.
4. Änderungen bei Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflichten
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt auch Änderungen für gemeinnützige Körperschaften: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde von 45.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht, was zu einer spürbaren bürokratischen Entlastung für kleine Vereine und Organisationen führen kann.
5. Weitere relevante steuerliche Anpassungen
Neben den großen Reformmaßnahmen gibt es zahlreiche weitere kleinere, aber für Unternehmer relevante Änderungen:
-Erhöhung steuerlicher Freibeträge: Die steuerlichen Grund- und Freibeträge werden angepasst, was sich auch auf die Belastung von Unternehmereinkommen auswirkt.
-Steuerliche Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch wieder eingeführte Agrardiesel-Entlastung.
-Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen steigen, was für Unternehmen mit ehrenamtlich Engagierten in der Belegschaft steuerliche Erleichterungen bringen kann.
6. Wichtige Fristen 2026 für Unternehmer
Unternehmer sollten für das Jahr 2026 besonders folgende Steuerfristen im Blick behalten:
-Abgabe der Einkommensteuererklärungen:
- Für das Steuerjahr 2024 ohne steuerlichen Berater: 30. April 2026.
- Für das Jahr 2025 ohne Berater: 31. Juli 2026.
- Für das Jahr 2025 mit Steuerberater: 1. März 2027.
Diese Fristen gelten für Unternehmer gleichermaßen, je nachdem, ob ein Steuerberater beteiligt ist.
-Festsetzungsverjährung: Am 31.12.2025 laufen für viele Steuerarten (u. a. Umsatz- und Gewerbesteuer) die vierjährigen Festsetzungsverjährungsfristen für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 ab. Unternehmer sollten daher ihre Bescheide auf mögliche Änderungen prüfen, bevor die Bescheide endgültig unanfechtbar werden.
-Elektronische Kassensysteme: Ab 2026 müssen alle elektronischen Kassensysteme im Finanzamt-Portal MeinELSTER mit Seriennummer, TSE-Daten und Inbetriebnahmedatum gemeldet werden. Dies betrifft viele Unternehmen im Handel und der Gastronomie und sollte technisch zeitnah umgesetzt werden.
7. Fazit - 2026 als Weichenjahr für Unternehmen
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe substantieller steuerlicher Änderungen für Unternehmer - von dauerhaften Umsatzsteuersenkungen über verstärkte Investitionsanreize bis hin zu wichtigen Fristen für Steuererklärungen und technische Meldepflichten. Die neuen Regelungen bieten Chancen zur Steuerentlastung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, aber sie erfordern auch eine zeitnahe Anpassung der internen Steuer- und Finanzprozesse.
Unternehmer sollten daher ihre Steuerplanung frühzeitig überprüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen, Fristen einzuhalten und auf neue administrative Anforderungen vorbereitet zu sein. Eine enge Abstimmung mit dem steuerlichen Berater lohnt sich insbesondere angesichts der Vielzahl der Änderungen und ihrer möglichen finanziellen Auswirkungen.
(Bildquelle: iStock-2238690053, Tax 2026)
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06. Januar 2026 | ID: 29770 | Artikel löschen
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