Standortfördergesetz

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StandortfördergesetzEssen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erläutert wie das neue Gesetz den Finanzplatz Deutschland stärken soll.

Das Standortfördergesetz ist ein Entwurf der Bundesregierung, der am 10. September 2025 beschlossen wurde, um private Investitionen in Infrastruktur, erneuerbare Energien, kleinere Unternehmen und Start-ups zu fördern. "Das Gesetz zielt darauf ab, die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, Bürokratie abzubauen und Deutschland als Finanzplatz wettbewerbsfähiger zu machen, unter anderem durch die Erleichterung der Finanzierung für Start-ups und die Förderung von Investitionen in grüne Technologien", erklärt Steuerberater Roland Franz.

Dazu Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: "Junge, innovative Unternehmen sind ein Motor für Investitionen, für Wachstum und für gute Arbeitsplätze. Deshalb schaffen wir mit dem Standortfördergesetz bessere Finanzierungsbedingungen für kleinere Unternehmen und Start-ups. Außerdem bauen wir Bürokratie im Finanzmarktbereich ab. Wir wollen, dass es leichter wird, zu wachsen und zu investieren. Deshalb streichen wir unnötige Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten, ohne dabei Abstriche bei Verbraucher- und Anlegerschutz zu machen."

Das Gesetz ist mit 62 Artikeln sehr umfangreich.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-10-standortfoerdergesetz-beschlossen.html abrufen.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

12. Dezember 2025 | ID: 29602 | Artikel löschen
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