
In Diskussionen über flexible Arbeitsmodelle taucht regelmäßig ein Vorwurf auf: Interim Manager seien scheinselbstständig. Dieser Verdacht wird häufig von Personen geäußert, die wenig praktische Berührungspunkte mit der Branche haben - sei es aus gewerkschaftlicher Perspektive, aus dem Blickwinkel klassischer Personalarbeit oder schlicht aus Unkenntnis der tatsächlichen Arbeitsweise hochqualifizierter Freelancer. Doch wer sich ernsthaft mit den Strukturen, der Vertragsgestaltung und der wirtschaftlichen Realität des professionellen Interim Managements auseinandersetzt, gelangt zu einem differenzierteren Bild. Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Zwischen berechtigten Grenzfällen und dem Kerngeschäft einer Branche, die für die deutsche Wirtschaft längst unverzichtbar geworden ist, liegen Welten.
Wirtschaftliches Risiko als deutlichster Indikator
Der wohl deutlichste Indikator für echte Selbstständigkeit liegt in der wirtschaftlichen Struktur der Tätigkeit. Aktuelle Marktstudien der Branche zeigen, dass Interim Manager durchschnittlich zwischen 67 und 90 Prozent Auslastung erreichen. Ein Interim Manager mit 70 Prozent Auslastung arbeitet faktisch sieben von zehn möglichen Arbeitstagen im Jahr in einem bezahlten Mandat. Die restlichen drei Zehntel entfallen auf Akquise, Vertragsverhandlungen und unvermeidliche Leerzeiten - ohne Einkommensgenerierung, aber mit laufenden Kosten für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Betriebsausgaben.
Die Honorarstruktur reflektiert dieses Risiko. Laut Branchenstudien bewegen sich durchschnittliche Tagessätze zwischen 1.200 und 1.400 Euro. "Die Behauptung, Interim Manager seien generell scheinselbstständig, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand", erklärt Günter Klose, Inhaber von Klose Interim Management. "Diese Honorare spiegeln hochspezialisierte Expertise, oft jahrzehntelange Führungserfahrung und das unternehmerische Risiko wider - nicht den Versuch, Sozialversicherungsbeiträge einzusparen."
Rechtliche Anerkennung durch den Gesetzgeber
Als 2017 das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft trat, differenzierte der Gesetzgeber bewusst: Die Restriktionen zielten auf Missstände im Niedriglohnsektor ab. Hochqualifizierte Wissensarbeiter und Interim Manager fielen ausdrücklich nicht in diesen Zielbereich - eine Anerkennung der fundamentalen Unterschiede zur klassischen Zeitarbeit.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft den sozialversicherungsrechtlichen Status nach klaren Kriterien gemäß § 7 SGB IV: Weisungsgebundenheit bezüglich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit, Eingliederung in die betriebliche Organisation, fehlendes unternehmerisches Auftreten und fehlendes wirtschaftliches Risiko. Für professionelles
Interim Management sind diese Kriterien in der Regel klar zu verneinen.
Charakteristika echter Selbstständigkeit
Die überwiegende Mehrheit der Interim-Mandate weist eindeutige Merkmale auf:
Projektbezogene Struktur: Mandate haben einen definierten Anfang und ein absehbares Ende. Die durchschnittliche Mandatsdauer liegt bei etwa elf Monaten - lang genug für substantielle Veränderungen, kurz genug für den Projektcharakter.
Spezialisierte Expertise: Unternehmen beauftragen Interim Manager für spezifisches Know-how, das intern nicht vorhanden ist. Ein Unternehmen, das seine IT-Infrastruktur modernisieren muss, sucht einen erfahrenen CIO mit Transformationserfahrung. Ein
Interim Manager Logistik wird beauftragt, weil er Supply-Chain-Optimierungen bereits mehrfach erfolgreich durchgeführt hat.
Gestaltungsfreiheit: Im Rahmen vereinbarter Projektziele haben Interim Manager erheblichen Spielraum bei der Umsetzung. Sie entscheiden über Methoden, detaillierte Zeitpläne und konkrete Vorgehensweisen - eine Autonomie, die sich fundamental von der Weisungsgebundenheit Angestellter unterscheidet.
Unternehmerisches Auftreten: Viele Interim Manager verfügen über eigenen professionellen Marktauftritt, führen eigene Geschäftskonten und dokumentieren ihre unternehmerische Tätigkeit durch Referenzen und ein breites Netzwerk.
Kritische Konstellationen bleiben Ausnahme
Dennoch gibt es Randbereiche, in denen die Abgrenzung schwierig werden kann. Problematisch sind Konstellationen, in denen der Interim Manager vollständig in Weisungsstrukturen eingebunden ist, keine eigenen Gestaltungsspielräume hat und faktisch wie ein regulärer Mitarbeiter behandelt wird. Auch langfristige Einsätze über mehrere Jahre bei einem einzigen Auftraggeber ohne klare Projektabgrenzung können kritisch sein.
"Diese Grenzfälle sind real und müssen ernst genommen werden", betont Klose. "Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, eine gesamte Branche unter Generalverdacht zu stellen. Das wäre so, als würde man alle Handwerksbetriebe für unseriös erklären, weil es auch schwarze Schafe gibt."
Rechtssichere Gestaltung möglich
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung vermeidet Scheinselbstständigkeit sicher: Klare Projektbeschreibungen mit messbaren Zielen und definiertem Zeitrahmen, keine arbeitsrechtlichen Elemente wie Urlaubsregelungen oder feste Arbeitszeiten, explizite Festlegung der freien Zeiteinteilung und eigenen Verantwortung für Sozialversicherung.
Für kritische Konstellationen bietet sich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV an. Dieses Verfahren schafft verbindliche Rechtssicherheit und schützt vor späteren Nachforderungen.
Wirtschaftliche Bedeutung für Deutschland
Der deutsche Mittelstand und große Konzerne stehen vor Herausforderungen, die sich mit klassischen Personalmodellen nicht mehr bewältigen lassen. Fachkräftemangel, technologische Veränderungen und volatile Märkte erfordern flexible Lösungen. Die Branche schätzt das Gesamtmarktvolumen für Deutschland auf knapp drei Milliarden Euro jährlich.
Studien zeigen einen beeindruckenden Return on Investment: Für jeden in Interim Management investierten Euro generieren Unternehmen durchschnittlich mehr als das Fünffache an Mehrwert.
Fazit: Differenzierung statt Pauschalurteile
Die wirtschaftliche Realität mit substanziellem unternehmerischem Risiko, die rechtliche Anerkennung durch den Gesetzgeber, die projektbezogene Struktur der Mandate und die spezialisierten Honorare sprechen eine klare Sprache: Professionelles Interim Management ist echte, legitime Selbstständigkeit.
Die sachliche Diskussion sollte dort geführt werden, wo sie hingehört: bei der konkreten Vertragsgestaltung, bei der Abgrenzung von Kernzone und Randbereichen, bei der Aufklärung über rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie weiterführenden Artikel "
Scheinselbstständigkeit im Interim Management".
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10. Dezember 2025 | ID: 29521 | Artikel löschen
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