Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil III

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen | Roland Franz & Partner, Steuerberater | 07. April 2025
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil IIIEssen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über Landwirtschaft, Energiesteuer, Weitergabe steuerlicher Daten und über zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Landwirtschaft
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Energiesteuergesetz
Die Energiesteuer auf als Kraftstoff versteuertes Erdgas steigt von 18,38 EUR/MWh (1,838 ct/kWh) auf 22,85 EUR/MWh (2,285 ct/kWh).

Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an die Ermittlungsbehörden

Gesundheit
"Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 sieht mehrere stufenweise Erhöhungsschritte bei den Tabaksteuertarifen vor", erklärt Steuerberater Roland Franz.

Änderungen bei der Biersteuer
Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht.

Quelle:
BMF online, Meldung v. 27.12.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB BAAAJ-82362

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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