(Artikel vom 10.12.2024) Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über bevorstehende Änderungen bei Mindestlohn und Minijobs und dass der Mindestlohn im Jahr 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben wird. Damit steigt auch die daran gekoppelte Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 538 Euro auf 556 Euro pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro.
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.
"Trotz Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob", gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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