Tobias Dols setzt durch - Der Verwaltungs Notar setzt die nötige Digitalisierung um

Pressemitteilung von: Verwaltungs Notar Limited
Artikel löschenArtikel hervorheben
Tobias Dols setzt durch - Der Verwaltungs Notar setzt die nötige Digitalisierung um(Artikel vom 03.03.2023) Notarielle Online-Verfahren
GmbH-Gründungen und Registeranmeldungen sind jetzt auch online möglich. Das Verfahren ist dabei einfach und sicher.
Seit 1. August 2022 können bestimmte Vorgänge im Gesellschaftsrecht auch online in einer Videokonferenz beurkundet bzw. beglaubigt werden. Das notarielle Online-Verfahren ist zulässig für:

Gründungen einer GmbH (ohne Sacheinlagen)
Anmeldungen zum Handelsregister (z. B. Anmeldung eines neuen Geschäftsführers oder einer neuen Geschäftsadresse)
Anmeldungen zum Genossenschaftsregister (z. B. Anmeldung eines neuen Vorstandsmitglieds)
Anmeldungen zum Partnerschaftsregister (z. B. Anmeldung eines neuen Partners)
Die Videobeurkundung erfolgt über das von der Bundesnotarkammer betriebene Portal. Die Voraussetzungen hierfür sind niederschwellig.

Das Online-Verfahren genügt höchsten Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit. Die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Die Vertraulichkeit bleibt daher auch digital uneingeschränkt gewahrt.

Am 1. August 2023 wird das notarielle Online-Verfahren nochmals erweitert. Ab dann sind online auch möglich:

Sachgründungen einer GmbH
Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
Anmeldungen zum Vereinsregister

Andere Vorgänge, etwa der Kauf einer Immobilie oder die Beurkundung eines Testaments, können hingegen ausschließlich vor Ort beurkundet werden. Grund hierfür ist, dass bei diesen Vorgängen die volle Schutzfunktion einer Beurkundung in Präsenz besser gewährleistet ist.
Verwaltungs Notar Limited

Verwaltungs Notar Limited
Tübinger Str. 26
70178 Stuttgart-Süd
Deutschland
0711 25296734

http://www.verwaltungs-notar.com

Verwaltungs-Notariat
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. Pressewelle.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel: Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen

S-IMG