(Artikel vom 03.06.2024) Bereits seit dem 17. Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für kleine und mittlere Unternehmen verbindlich. Das bedeutet, alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.
Dies muss jedoch weder aufwendig noch teuer sein!
tec4net bietet Ihnen eine kostengünstige und rechtskonforme Lösung mit individueller Betreuung.
Warum das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das neue Gesetz schützt Hinweisgeber, die Verstöße melden, vor Sanktionen. So sollen Missstände sicher und ohne Angst vor Repressalien aufgedeckt werden.
Wichtige Punkte des Gesetzes:
Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 40 HinSchG).
Die Meldestelle muss die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber sicherstellen (§ 8 HinSchG).
Rechtskonforme Meldeprozesse müssen gewährleistet sein (§§ 16, 17, 18 HinSchG).
Nur fachkundiges und unabhängiges Personal darf die Meldestelle betreiben (§ 15 HinSchG).
Hinweisgeber dürfen keine Repressalien erfahren – die Beweislast liegt beim Unternehmen (§ 36 HinSchG).
Unsere Lösung für Sie:
Wir übernehmen die Einrichtung und den Betrieb Ihrer internen Meldestelle. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen mühelos, kosteneffizient und vermeiden Repressionsvorwürfe.
Die Vorteile einer Auslagerung:
Gemäß § 14 HinSchG ausdrücklich vorgesehen.
Rechtskonforme und sichere Meldestellenprozesse.
Unterstützung durch erfahrene Ombudsmänner und Mediatoren bei der Fallbearbeitung.
Die Firma tec4net wurde 2003 in Berlin gegründet und hat heute ihren Hauptsitz im Großraum München. Als IT-Dienstleister betreuen wir mittelständische Unternehmen und unterstützen Großkunden und Konzerne bei der Planung und Umsetzung ihrer IT-Projekte.â¨â¨
Als ein Team von Fachleuten aus vielen Bereichen der Informationstechnologie und Unternehmensberatung, bieten wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle und wirtschaftliche Lösungen.
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