(Artikel vom 09.04.2024) Die CSRD-Richtlinie der EU wird in den nächsten Jahren immer mehr Unternehmen betreffen und von ihnen eine umfangreiche Nachhaltigkeits-Berichterstattung abverlangen. Neben der Corporate Sustainability Reporting Directive sind es bekanntermaßen auch das Interessen von Stakeholdern wie Investoren und Konsumenten, die von Unternehmen verlangen nachhaltig zu produzieren und dies offen zu legen. Die CSRD zu ignorieren, führt zu mehr als nur Reputationsschäden - die möglichen Konsequenzen sind vielfältig und schwerwiegend.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Dokumentation der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in der Wertschöpfungskette hinsichtlich Mensch und Umwelt, sowie zu betrachten, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf die Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens auswirken. Weiterhin müssen Unternehmen auf identifizierte IROs reagieren, indem sie Abhilfemaßnahmen ergreifen, bzw. Chancen nutzen. Maßstab dafür sind Struktur und Methoden aus den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Deren insgesamt zwölf Standards umfassen 84 Angabepflichten und 1178 Datenpunkte. Die Berichte müssen festgelegten digitalen Standardformaten entsprechen, von unabhängigen Dritten verifiziert und online veröffentlicht werden. Vor allem bei komplexen Wertschöpfungsketten stellt das oft eine beträchtliche Herausforderung dar, da eine solche Nachhaltigkeits-Berichterstattung vielerorts Neuland ist.
In der gegenwärtigen Form betrifft die CSRD circa 50.000 Unternehmen innerhalb der EU, etwa 15.000 davon in Deutschland. Die Berichtspflichten werden dabei stufenweise bis 2029 ausgerollt. Pläne, den Umfang der Berichterstattung darüber hinaus zu erweitern, existieren. Ein proaktives Vorgehen lohnt sich daher alleine aus diesem Grund, denn die Umsetzung benötigt Zeit. Indirekt betroffen sind im Übrigen auch Unternehmen, die selbst gar nicht unter die Richtlinie fallen. Sie werden mit Anfragen ihrer Kunden zu rechnen haben.
Die möglichen Folgen sind divers, ein Wettbewerbsnachteil und potenziell sogar existenzgefährdend
Bei einem Missachten drohen unter anderem Geldstrafen. Diese fallen zwar je nach EU-Mitgliedsstaat verschieden hoch aus, doch sind sie in allen Staaten empfindlich. Nicht weniger bedrohlich jedoch sind die weiteren Risiken, die sich bei der Verletzung der Transparenzpflichten ergeben. Denkbar sind Klagen von Stakeholdern, wenn wegen unzureichender Offenlegung von Nachhaltigkeitspraktiken Schäden entstehen. Bei Erfolg können sich daraus Auswirkungen auf Aktienkurse und weitere finanzielle Folgen ergeben.
Eine weitere Folge eines Nichterfüllens der Berichterstattungspflichten sind Reputationsschäden. Zwar sind diese meist weniger direkt und unmittelbar zu spüren, dennoch sollten sie nicht unterschätzt werden. ESG ist schon seit Jahren eine fest etablierte Komponente bei Investmententscheidungen. Immer mehr Investoren wie auch Kunden meiden Unternehmen, die ihre ESG-Pflichten verletzen. Dies gilt neben Endverbrauchern auch für B2B-Kunden, da diese meist selbst Transparenz und Auskunftsfähigkeit über die Nachhaltigkeit ihrer Lieferkette herstellen müssen. Nachhaltigkeitsdaten sind in vielen Fällen bereits Gegenstand von Verträgen. Dadurch wird ein Verletzen zum direkten Wettbewerbsnachteil.
Es wird nicht bei der CSRD alleine bleiben
An dieser Stelle ist auch ein Blick auf die geplante "Green Claims"-Richtline der EU notwendig. Die fordert von Unternehmen, dass sie jegliche Nachhaltigkeitsbehauptung bezüglich ihrer Produkte mit Daten belegen können. Ein Großteil solcher Daten stammt aus der Lieferkette.
Die möglichen mittelbaren und unmittelbaren Folgen eines Missachtens von Richtlinien wie der CSRD sind also immens. Hersteller müssen einen detaillierten Plan zu deren Umsetzung entwickeln und sich in die Lage versetzen, mittels spezialisierter Tools Transparenz über ihre Herstellung und Produktion herzustellen. Nur so ist es möglich, über Nachhaltigkeit nicht nur zu berichten, sondern Schritt für Schritt daran zu arbeiten, die eigenen Praktiken zu verbessern.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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