(Artikel vom 08.04.2024) Im Kontext einer Unternehmensübernahme wird im Voraus eine Due Diligence ("DD") durchgeführt.
Due Diligence bedeutet wörtlich übersetzt "erforderliche Sorgfalt". Im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet Due Diligence insbesondere die erforderliche Sorgfalt im Rahmen einer bevorstehenden Transaktion. Die Due-Diligence-Prüfung stellt eine Risikoanalyse dar, bei der das Zielunternehmen ganzheitlich untersucht wird, insbesondere in Bezug auf seine rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturen und Verhältnisse, mit dem Ziel, relevante Risiken aufzudecken, Optimierungspotenziale zu erkennen und eine geeignete Transaktionsstruktur zu entwickeln.
Eine ausführliche Checkliste finden Sie unter den u.g. Weblinks:
Im April 23 ist die Yggdrasil SPAC 1 AG gegründet worden, die als SPAC/Mantelgesellschaft am 9. Oktober 2023 an die Börse Düsseldorf ging. Für eine interessierte und geeignete Technologiegesellschaft bietet sich die Möglichkeit durch eine Einbringung in diesen Börsenmantel einen Börsengang zeitsparend und kostengünstig umzusetzen.
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