(Artikel vom 07.03.2024) Jede Person, die in Deutschland Einkommen generiert, muss Einkommensteuer zahlen. Denn Steuereinnahmen sind die wichtigsten Einnahmequellen von Bund, Ländern und Gemeinden. Rund 77 Milliarden Euro betrug die veranlagte Einkommensteuer 2022. Sie ist neben der Lohnsteuer mit etwa 227 Milliarden die Steuer mit dem höchsten Aufkommen. Regelmäßig zum Jahresanfang verschickt das Finanzamt Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung an die Steuerzahler. Ein Grund für die ARAG Experten, über Pflichten und Fristen zu informieren.
Wer muss wofür Einkommensteuer zahlen?
Wer wie hoch besteuert wird, regelt in Deutschland das Einkommensteuergesetz. Danach müssen grundsätzlich alle Personen, die Einkommen erzielen, Einkommensteuer zahlen. Auch Rentner müssen unter bestimmten Umständen Einkommensteuer zahlen, wenn ihre Einkünfte über dem steuerlichen Freibetrag liegen. Die Einkommensteuer wird auf verschiedene Arten von Einkommen erhoben, darunter fallen laut ARAG Experten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wie z. B. Gehälter und Löhne, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen oder Dividenden), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder sonstige Einkünfte, z. B. aus Unterhaltsleistungen oder steuerpflichtigen Sozialleistungen.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten progressiven Steuersatzsystem, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Dabei werden zunächst alle Einkünfte des Steuerpflichtigen zusammengefasst. Diese Summe bildet das zu versteuernde Einkommen und wird dann in einen entsprechenden Steuertarif eingestuft. Je nach Tarif und Einkommenshöhe wird der anzuwendende Steuersatz bestimmt. Nun werden laut ARAG Experten Steuerermäßigungen und -abzüge berücksichtigt, die die endgültige Steuerlast reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Kinderfreibeträge, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Müssen auch Jugendliche unter 18 Jahren Einkommensteuer zahlen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht voll geschäftsfähig sind und für sie daher besondere Regelungen in Bezug auf die Einkommensteuer gelten. Solange die Einnahmen, z. B. in Form eines regelmäßigen Taschengeldes oder durch einen Job in der Freizeit, einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, ist keine Einkommensteuer fällig. Erst wenn die Einkünfte über dem aktuellen Freibetrag von 11.604 Euro im Jahr liegen, können Einkünfte steuerpflichtig sein. In solchen Fällen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen die Einkommensteuererklärung für ihn abgeben und die Steuern entrichten.
Auch Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden und eine Ausbildungsvergütung erhalten, und Studenten können möglicherweise einkommensteuerpflichtig werden. Allerdings gibt es hier laut ARAG Experten Freibeträge und spezielle Regelungen, die je nach Ausbildungssituation variieren können.
Abgabetermin verpasst - was nun?
Wurde der Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Steuerzahler sollten sich daher so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Wer kurz vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Wenn man vom Finanzamt nichts mehr hört, ist der Antrag genehmigt. Wer nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragt, ist hingegen auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, gute Gründe für den erneuten Aufschub zu nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Steuerzahler nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel jeweils zum Jahresende Zeit.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag beim Finanzamt?
Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Für jeden angefangenen Monat werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlungen fällig, mindestens jedoch 25 Euro monatlich. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Bis zum 14. Monat nach Ablauf des Besteuerungsjahres darf, ab dem 15. Monat muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr helfen, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Doch die ARAG Experten warnen: Diese Rechnung fällt in der Regel nicht zugunsten des Steuerzahlers aus.
Welche Strafe droht bei einer falsch ausgefüllten Steuererklärung?
Wer beim Eintragen der Daten in der Zeile verrutscht oder einen anderen Flüchtigkeitsfehler macht, wird in der Regel nicht bestraft. Die ARAG Experten raten, Fehler umgehend zu berichtigen, wenn man sie entdeckt. Denn ist die Steuererklärung einmal abgegeben, schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor möglichen Konsequenzen. Dabei richtet sich eine Strafe nach der Schwere des Fehlers. Wer sogar absichtlich falsche Angaben macht, begeht Steuerhinterziehung. Und damit ist dann nicht mehr zu spaßen. Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Finanzamt kleinere Fehler bis zu vier Jahre nachverfolgen darf. Bei Steuerhinterziehung kann ein Strafverfahren sogar bis zu zehn Jahre später eingeleitet werden.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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