TransnetBW erfüllt mit StromPBG-Portal gesetzliche Meldepflichten

Pressemitteilung von: PTA IT-Beratung GmbH
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TransnetBW erfüllt mit StromPBG-Portal gesetzliche Meldepflichten(Artikel vom 22.01.2025) Mannheim, 22. Januar 2025. An Heiligabend 2022 war es soweit: Die deutsche Bundesregierung hat die Bundesnetzagentur, Anlagenbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber in die Pflicht genommen das StromPBG (Strompreisbremsegesetz) in der Praxis umzusetzen und mittels geeigneter StromPBG-Portale alle notwendigen Prozesse und Schnittstellen zu etablieren, um die gesetzlichen Meldepflichten sicherzustellen - so auch die TransnetBW GmbH, die das Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg betreibt. Vorausgegangen war der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine, wodurch die Energiepreise in die Höhe schnellten. Die Situation an den Märkten war dramatisch. Die Strompreisbremse schaffte Abhilfe. Brisant war nicht nur die angespannte Lage an den Energiemärkten und die Verunsicherung der Endkunden. Eine sehr große Herausforderung war es obendrein, das Meldeportal innerhalb kürzester Zeit und unverrückbarer gesetzlicher Zeitfenster live zu schalten. Gelungen ist das der TransnetBW mit der IT- und Branchenkenntnis der PTA IT-Beratung aus Mannheim.

Die TransnetBW GmbH betreibt das Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg. Damit sichert der Übertragungsnetzbetreiber die Stromversorgung in der Region, in Deutschland und in Europa. Zahlreiche Stromhändler, Kraftwerks- und Verteilnetzbetreiber im In- und Ausland zählen zu den Kunden und Partnern der TransnetBW. Höchstspannung rund um die Uhr, kontinuierlich stabil auf der Frequenz von 50 Hertz, das ist der Maßstab des Unternehmens für den sicheren und störungsfreien Netzbetrieb.

Außerordentliche Marktdynamik traf auf komplexe Regulatorik
Spätestens mit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine hatte sich Anfang 2022 die Situation auf den Europäischen Strommärkten endgültig zugespitzt: Die Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland wurden eingestellt und der Gaspreis stieg signifikant. Das führte dazu, dass die Stromgestehungskosten, also jene Kosten, die für die Energieumwandlung von Gas in Strom anfallen, bei den Gaskraftwerken in die Höhe schnellten. Das hatte weitreichende Folgen: Da Gaskraftwerke nämlich die höchsten Kosten bei der Erzeugung von Strom aufweisen, bestimmen sie nach dem Merit-Order-Prinzip den Strompreis an der Börse in jenen Stunden, in welchen sie zur Stromproduktion herangezogen werden. Dies führte dazu, dass 2022 die deutschen und europäischen Börsenstrompreise sehr stark gestiegen sind. Gleichzeitig führten die stark gestiegenen Börsenstrompreise zu Überschusserlösen bei Stromerzeugungsanlagen wie Wind- und Solaranlagen, die viel niedrigere Stromgestehungskosten verzeichnen. Während Endkunden also von den hohen Strompreisen überproportional belastet waren, erwirtschafteten Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit geringen Stromgestehungskosten überproportional hohe Gewinne.

Strompreisbremse sollte schnell Abhilfe schaffen
Um in dieser für die Endverbraucher sehr angespannten Situation Abhilfe zu schaffen, verabschiedete die Europäische Kommission Anfang Oktober 2022 eine Verordnung über Notfallmaßnahmen auf die hohen Energiepreise. Basierend auf diesen Vorgaben erarbeitete die Bundesregierung das Strompreisbremsegesetz (StromPBG), welches Heiligabend 2022 in Kraft getreten ist. "Das StromPBG hat uns verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unverrückbaren Zeitfenstern, für die entsprechenden Meldevorgänge ein geeignetes Portal einzurichten, welches die notwendigen Prozesse und Schnittstellen möglichst benutzerfreundlich komplett abdeckt", schildert Marian Bilger, einer der bei TransnetBW auf Kundenseite Verantwortlichen für das StromPBG-Portal, die Ausgangssituation.

Logik 1: Das neue Portal entlastet Letztverbraucher
Um die komplexen Meldepflichten portalseitig abzudecken und dabei der Logik des StromPBG gerecht zu werden, mussten die Projektverantwortlichen zwei Aspekte IT-seitig abbilden: die sogenannte Entlastungs- und die Abschöpfungsseite. Dabei galt es die Entlastungsseite innerhalb kürzester Zeit im Jahreswechsel 2022/2023 umzusetzen und Anfang 2023 live zu schalten. Diese betraf alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVUs) und sonstige Letztverbraucher. Insgesamt sind das rund 400 Unternehmen oder Personen in der Regelzone der TransnetBW. Nach eingehender Prüfung waren sich die Projektbeteiligten im Klaren, dass die Entlastungsseite des neuen StromPBG-Portals grundsätzlich dieselben Prozesse und Akteure abdecken muss, wie sie die TransnetBW bereits für die Abrechnung der EEG-Umlage etabliert hat, nur mit umgekehrter Zahlungsrichtung. Die Option, dass das Entwicklerteam der PTA auf die für das EEG etablierten Prozesse zurückgreifen konnte, war unter dem vorhandenen Zeitdruck ein sehr großer Vorteil. So konnten die PTA-Berater innerhalb kürzester Zeit die passenden Erfassungsformulare mit komplexen Validierungsregeln zur Vermeidung von Eingabefehlern erstellen.

Logik 2: StromPBG-Portal erfasst Überschusserlöse auf der Abschöpfungsseite
Komplettiert wurde das Portal durch die Integration der notwendigen Prozesse auf der Abschöpfungsseite, eine der Finanzierungsgrundlagen der Strompreisbremse. Die Abschöpfungsseite hatte in Hinblick auf das Go-live zwar etwas großzügigere Fristen, war aber auch in der Umsetzung erheblich komplexer. Betroffen sind alle Betreiber von abschöpfungsrelevanten Stromerzeugungsanlagen. Insgesamt waren das in der Regelzone der TransnetBW etwa 500 Anlagenbetreiber. Zur Ermittlung und Abschöpfung der Überschusserlöse sieht das StromPBG folgenden Mechanismus vor, der im StromPBG-Portal der TransnetBW abgebildet sein muss: Im ersten Schritt teilen die Anschlussnetzbetreiber der abschöpfungsrelevanten Anlagen die Adressdaten der Anlagenbetreiber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31.03.2023 mit. Die so erfassten Anlagenbetreiber werden im Anschluss von diesem aufgefordert, sich im StromPBG-Portal zu registrieren und dort den gesetzlich vorgegebenen Meldepflichten nachzukommen.

Die Strompreisbremse hat gegriffen
Mit dem neuen StromPBG-Portal hat die TransnetBW das notwendige Tool an der Hand, um die gesetzlichen Vorgaben und Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen. Das Portal zeichnet sich durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit aus. Alle erforderlichen Prozesse sind dank der tiefen Sachkenntnis der IT-Berater der PTA trotz des sehr engen Zeitplans rechtzeitig produktiv geschalten worden. So erfüllte der Übertragungsnetzbetreiber die Vorgaben der Strompreisbremse: Die Stromverbraucher wurden finanziell entlastet und auf der Abschöpfungsseite ermöglichte das Portal den betroffenen Anlagenbetreibern, die Überschusserlöse zu berechnen, welche an die betroffenen Anschlussnetzbetreiber abzuführen sind und dabei alle erforderlichen Informationen zu übermitteln, die zur nachgelagerten Prüfung durch die Bundesnetzagentur nötig sind. "Gemeinsam mit unserem langjährigen Implementierungspartner PTA haben wir nicht nur das technisch erforderliche innerhalb kürzester Zeit realisiert. Wir haben den Nutzern unseres neuen StromPBG-Portals eine übersichtliche und einfach handhabbare Lösung an die Hand gegeben, mit der sie ihre Meldungen schnell und ohne großen Aufwand übermitteln konnten", resümiert Marian Bilger.

Den zur Pressemitteilung gehörenden Case finden Sie auch hier: https://www.pta.de/referenzen/success-stories/transnetbw/

(Bildquelle: PTA GmbH)
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Die PTA IT-Beratung entwickelt seit 1969 maßgeschneiderte und kundenorientierte IT-Lösungen. Mit ihrer Ausrichtung auf Organisations- und IT-Projekte begleitet sie ihre Kunden pragmatisch und erfolg-reich in die Digitalisierung. Die PTA ist nach DIN EN ISO 9001 sowie nach ISO13485 zertifiziert und verfügt über 13 Standorte in Deutschland, Spanien und der Schweiz. Die PTA-Gruppe mit Firmenzentra-le in Mannheim beschäftigt aktuell über 400 Mitarbeiter und betreut vornehmlich Kunden aus der Life Science-Branche, Fertigungsindustrie, Retail & Logistics, im Energiesektor sowie in der Finanz- und Versicherungswirtschaft. https://www.pta.de/
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