Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung

Pressemitteilung von: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung(Artikel vom 26.09.2023) Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 ist am Montag, den 2. Oktober 2023 fällig. Dank dem vierten Coronahilfegesetz hatten Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, in diesem Jahr immerhin noch zwei Monate mehr Zeit. Doch bei stark ausgeprägter Abneigung gegen Steuererklärungen und Aufschieberitis vermag das auch nicht unbedingt helfen. Der Stress kommt oft zum Schluss. Welche Möglichkeiten gibt es, noch mehr Zeit zu gewinnen?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich überwinden und ranhalten. Die Zeit läuft. Wird die Deadline 2. Oktober überschritten, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden. Um das zu vermeiden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. In begründeten Fällen, z.B. einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einem Umzug, kann dies erfolgreich sein. Alternativ kann Hilfe aus dem steuerberatenden Gewerbe in Anspruch genommen werden. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist hierbei meist die günstigste Variante. Damit weitet sich das Zeitfenster um ganze zehn Monate bis Ende Juli 2024 aus.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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