
+++ Entschädigung für Gerichtstermin +++
Wer vor Gericht erscheinen muss, erhält eine Entschädigung, wenn er dadurch Arbeitsstunden versäumt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen, wonach es allerdings maximal 25 Euro pro Stunde gibt, auch wenn Belege einen höheren Verdienstausfall nachweisen (Az.: L 1 JVEG 600/25).
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Entscheidung des LSG Thüringen.
+++ Verpflegungspauschale für 2,1 Kilometer +++
Eine Beamtin im Dienst der Deutschen Bundesbank musste regelmäßig Dienstreisen zur Überprüfung einer Bank in der Nähe unternehmen. Die Bank lag Luftlinie 1,9 Kilometer entfernt. Hierfür verlangte die Beamtin ein Tagegeld für den Verpflegungsmehraufwand. Dieser wurde ihr zunächst verweigert, da die Distanz unter zwei Kilometern und damit zu gering sei. Letztendlich gab ihr nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesverwaltungsgericht jedoch Recht, da die Entfernung nicht nach der Luftlinie zu bemessen sei, sondern die mit einem Fahrzeug zurücklegbare kürzeste Entfernung maßgeblich ist. Dies waren hier 2,1 Kilometer (Az.: 5 C 9.24 ).
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Pressemitteilung des BVerwG.
+++ Gassi gehen ist kein Arbeitsunfall +++
Der Geschäftsführer eines Unternehmens stolperte auf dem Weg ins Büro über die Leine seines eigenen Hundes. Hierbei verletzte er sich und wollte diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Laut ARAG Experten hat das Sozialgericht Dortmund diesem nicht stattgegeben, da das Mitführen des Hundes keinen wesentlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweise. Dabei half auch die Tatsache nicht, dass der Hund als Forderungsmanager auf der Website geführt wurde (Az.: S 18 U 347/24).
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Entscheidung des SG Dortmund.
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07. Januar 2026 | ID: 29792 | Artikel löschen
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