(Artikel vom 29.01.2025) +++ Hausbau mit Bürgergeld? +++
Eine Familie, die seit Jahren Bürgergeld bezieht, baut sich ein neues, größeres Haus. Damit endet nun ihr Bezug der staatlichen Hilfeleistung: Die Familie müsse den Wert der Immobilie im Wege der Beleihung einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, entschied laut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 11 AS 372/24 B ER).
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+++ Haftet der Halter eines E-Bikes bei Akku-Brand? +++
Bei einem abgestellten E-Bike entzündet sich der fest verbaute Akku und richtet in einer Halle einen massiven Schaden an. Haftet der Halter für den Schaden? Entscheidend ist, ob das E-Bike ein Kraftfahrzeug im Sinne des Paragrafen 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist oder nicht. Das wiederum hängt von seiner Leistungsstärke ab. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az.: 5 O 26/23).
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+++ (K)ein Ordnungsgeld für Zeugen? +++
Das Ordnungsgeld für Zeugen, die unentschuldigt nicht bei Gericht erscheinen, wird laut ARAG Experten nur dann verhängt, wenn ihre Aussage für die Verhandlung wichtig gewesen wäre. Laut Oberlandesgericht Koblenz ist das Ordnungsgeld keine Disziplinarmaßnahme wegen Missachtung des Gerichts (Az.: 3 W 3/25).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
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