(Artikel vom 14.02.2024) +++ Urlaubsausgleich auch bei vorzeitigem Ruhestand +++
Wenn Beschäftigte ihren Urlaub trotz Aufforderung nicht nehmen, verfällt ihr Urlaubsanspruch. Wer ihn hingegen nicht nehmen konnte, erhält Geld als Ausgleich. Das gilt auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof im Fall eines italienischen Mitarbeiters im öffentlichen Dienst (Az.: C-218/22).
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+++ Keine Einkommenssteuer bei Verkauf einer geerbten Immobilie +++
Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter künftig keine Einkommenssteuer mehr verlangen. Das hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden (Az.: IX R 13/22).
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+++ Kein Kindergeld bei Freiwilligendienst zwischen Studienabschnitten +++
Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut Bundesfinanzhof eine Erstausbildung abgeschlossen. Das habe Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, an denen laut ARAG Experten auch ein späteres Masterstudium nichts mehr ändert (Az.: III R 10/22).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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