Pflicht ab Oktober: Die elektronische Patientenakte

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Pflicht ab Oktober: Die elektronische PatientenakteSofern sie ihr nicht widersprachen, erhielten rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte bereits im Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit April konnten dann Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser die ePA nutzen. Doch ab Oktober ist die Nutzung nicht länger freiwillig: Dann ist die Befüllung der ePA durch Praxen als Teil der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitswesens gesetzlich verpflichtend geregelt. Was das für Versicherte bedeutet, erklären die ARAG Experten.

Ein digitaler Ordner fürs ganze Leben
Gesundheitsdaten sind ab Oktober nicht länger auf Papierakten verstreut, sondern stehen gebündelt digital bereit. Die ePA ist im Kern ein sicherer und lebenslanger Datenspeicher. Dort finden sich laut ARAG Experten Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationspläne. Aber auch Impfungen, der Mutterpass oder das Kinder-Untersuchungsheft können hinterlegt werden. Wer von Fachärzten, dem Hausarzt und einer Klinik betreut wird, muss nicht länger Kopien sammeln oder Unterlagen transportieren. Stattdessen können behandelnde Ärzte mit Zustimmung der Patienten direkt auf die benötigten Informationen zugreifen.

Besonders für chronisch Kranke oder multimorbide Patienten ist das laut ARAG Experten ein Gewinn, da Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkannt und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Auch in Notfällen bietet die digitale Akte Vorteile: Liegen wichtige Daten dort bereit, kann eine schnelle und passgenaue Behandlung erfolgen.

Zudem spart die ePA nicht nur Zeit, sondern auch Wege. Wer beispielsweise für eine zweite Meinung einen Facharzt aufsucht, kann die Befunde mit wenigen Klicks freigeben, anstatt sie erst bei der vorherigen Praxis anzufordern.

Darüber hinaus bietet die ePA die Chance, eigenständig die eigene Krankengeschichte besser zu überblicken. Wer seine Blutwerte oder Röntgenbilder vergleichen möchte, findet sie strukturiert hinterlegt. Damit wird die Akte auch zu einem Instrument, die eigene Gesundheit aktiver mitzugestalten.

Die Kontrolle bleibt beim Versicherten
Die Kontrolle über sensible Gesundheitsdaten behalten laut ARAG Experten die Versicherten. Über eine App oder ein Online-Portal der eigenen Krankenkasse können Versicherte festlegen, welcher Arzt oder welche Einrichtung zeitlich begrenzt oder dauerhaft Zugriff auf welche Dokumente erhält. Wer also möchte, dass der Zahnarzt nur die Röntgenbilder sieht, der Hausarzt aber auch Laborwerte und Krankenhausberichte, kann dies individuell einstellen.

Wie läuft die Handhabung ab?
Da für alle gesetzlich Versicherten seit April automatisch eine ePA angelegt wurde, sofern sie dem nicht widersprochen haben, müssen sie aktiv nichts tun, um eine digitale Akte zu besitzen. Dabei ist die Nutzung laut ARAG Experten natürlich freiwillig. Wer sie nutzen möchte, lädt die App der eigenen Krankenkasse herunter oder loggt sich über das Online-Portal ein. Der Zugang erfolgt in der Regel über die elektronische Gesundheitskarte in Verbindung mit einer PIN oder über moderne Authentifizierungsverfahren per Smartphone.

Versicherte, die die ePA nicht nutzen möchten, können der Befüllung widersprechen. Dann bleibt die Akte leer. Die Krankenkassen informieren über die Möglichkeiten des Widerspruchs.

Was bedeutet die ePA für Arztpraxen?
Vor allem durch integrierte Daten wie etwa Medikationslisten oder elektronische Arztbriefe können Praxen mit der ePA strukturierter, schneller und transparenter behandeln. So sollen mögliche Doppeluntersuchungen, Wechselwirkungen oder Informationslücken reduziert werden.

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(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

22. September 2025 | ID: 27826 | Artikel löschen
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