
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft: das sogenannte
Entlastungsbudget. Es fasst die bisher getrennt geregelten Leistungen der
Verhinderungspflege und der
Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können künftig jährlich bis zu 3.539 Euro flexibel für Entlastungsleistungen einsetzen - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Wahlfreiheit und weniger bürokratischem Aufwand im Alltag pflegender Angehöriger.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege - was ist das?
Die
Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich befristete stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die
häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Krise in der häuslichen Versorgung.
Verhinderungspflege dagegen greift, wenn pflegende Angehörige zeitweise ausfallen, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder dringenden privaten Terminen. Beide Leistungen dienten bislang der Entlastung, mussten aber jeweils gesondert beantragt und abgerechnet werden. Die getrennten Budgets führten häufig zu komplizierten Absprachen und nicht ausgeschöpften Leistungen.
Vereinfachung durch das neue gemeinsame Budget
Mit dem neuen Entlastungsbudget entfallen diese Unterscheidungen in der praktischen Handhabung. Pflegebedürftige und ihre Familien können nun selbst entscheiden, wie sie die verfügbaren Mittel verwenden - ob vollständig für Verhinderungspflege, komplett für Kurzzeitpflege oder anteilig für beides. Die Nutzung ist flexibler, unkomplizierter und besser auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Gleichzeitig wird die Dauer, für die diese Leistungen beansprucht werden können, vereinheitlicht: Beide Pflegeformen dürfen jeweils bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Verbesserte Bedingungen für Anspruchsberechtigte
Ein weiterer wichtiger Fortschritt: Die bisher notwendige Vorpflegezeit für den Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt. Damit können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 sofort von den Leistungen profitieren - ohne sechsmonatige Wartezeit. Auch das Pflegegeld wird während der Nutzung der Entlastungsleistungen weiterhin zur Hälfte ausgezahlt, und zwar über den gesamten Zeitraum von acht Wochen.
Ein erster Schritt mit Signalwirkung
Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit den Pflegegraden 4 oder 5 galt das gemeinsame Budget bereits seit Anfang 2024 - als Vorabregelung. Ab sofort wird die Vereinfachung auf alle Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Das neue Entlastungsbudget ist ein klares Signal der Politik: Pflege soll alltagstauglicher und menschlicher gestaltet werden.
Verbund Pflegehilfe begrüßt den Systemwechsel
"Das neue Entlastungsbudget ist ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung, Planbarkeit und echter Entlastung im Pflegealltag. Familien und pflegende Angehörige brauchen keine Hürden - sie brauchen Spielräume. Genau das leistet die neue Regelung", erklärt Johannes Haas, Geschäftsführer vom
Verbund Pflegehilfe aus Mainz. Mit einer telefonischen Pflegeberatung und durch die Entwicklung des
Entlass-Managers und
Anfragen-Managers unterstützt das Unternehmen täglich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei der Organisation von Pflegeleistungen und Nachsorge.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
(Bildquelle: )
01. Juli 2025 | ID: 25870
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Der Verbund Pflegehilfe unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige telefonisch bei der Suche nach passenden Versorgungsangeboten und finanziellen Hilfen. Für Kliniken bietet er mit dem Entlass-Manager und dem Anfragen-Manager digitale Lösungen, um Entlassungen effizient zu organisieren und Anfragen gezielt zu koordinieren.