(Artikel vom 04.04.2023) Für die Vorbereitung eines notariellen Kaufvertrages leitet der beauftragte Makler oder der Verkäufer die nötigen Angaben an den Notar weiter. Der Notar bereitet den Kaufvertragsentwurf vor und sendet diesen binnen drei bis vier Tagen an den Käufer und Verkäufer zur Prüfung. Offene Fragen werden dann im Vorfeld besprochen. Steht der Entwurf, wird ein Termin für die Beurkundung des Kaufvertrages vereinbart.
Tipp: Spätestens jetzt sollte der Käufer seine Finanzierung fest machen. Verkäufer sollten sich vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung der kreditgebenden Bank geben lassen. Denn wichtiger als jede Sympathie ist die Bonität der Käufer!
Zum Notartermin müssen beide Parteien ihre gültigen Personalausweise mitbringen. Sind die Personalien geklärt, verliest der Notar die Kaufvertragsurkunde und erklärt diese detailliert. Der Käufer und Verkäufer darf den Notar unterbrechen und Fragen stellen. Nun wird der notarielle Kaufvertrag von beiden Seiten und dem Notar unterschrieben. Nach diesem Vorgang ist der Kauf rechtskräftig und der Käufer und der Verkäufer erhalten nach wenigen Tagen eine Kopie des Vertrages. Jetzt veranlasst der Notar Zug um Zug die Eigentumsumschreibung.
Dies geschieht in folgenden Schritten:
Zunächst lässt der Notar zur Sicherheit des Käufers eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, diese sichert den zukünftigen Eigentümer vor nachträglich vom Verkäufer vorgenommene Belastungen oder gar einer nochmaligen Veräußerung. Ebenfalls wird zur Absicherung der Finanzierung des Käufers die Eintragung der Grundschuld veranlasst. Die ggf. vorhandenen Grundschulden seitens des Verkäufers werden gelöscht. Für jede Gemeinde oder Stadt besteht ein Vorkaufsrecht an einem bebauten oder unbebauten Grundstück. Somit muss sich der Notar vergewissern, dass die Gemeinde oder Stadt auf das bestehende Vorkaufsrecht verzichtet.
Der Notar teilt dem zukünftigen Eigentümer die Kaufpreisfälligkeit mit. Den Erhalt des Kaufpreises muss der Verkäufer dem Notar schriftlich mitteilen. Mit dem Tag des Eingangs des kompletten Kaufpreises beim Verkäufer gehen die Nutzen und Lasten der Immobilie auf den neuen Eigentümer über.
Vom zuständigen Finanzamt erhält der Käufer die die Aufforderung zur Zahlung Grunderwerbsteuer. Diese muss in der vorgegebenen Frist bezahlt werden, damit der Notar vom Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeits-bescheinigung erhält. Liegt diese vor, wird die endgültige Umschreibung im Grundbuch vollzogen. Diese dauert in der Regel 3-4 Monate. Der Käufer erhält nach der Umschreibung einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt.
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